Eure Meinung würd ich gern wissen....

  • #31

    Auch wenn ich die Sache von dem Händler sche.... finde, in dem Angebot sehe ich nichts von Neufahrzeug. Steht klar geschrieben " aus 2014"


    Er verschweigt zwar auf den ersten Blick, dass es eine TZ ist, dies wird in einem Gespräch sicher angesprochen.

  • #32



    Abschnitt Technische Daten... Kategorie... Naked Bike, Neufahrzeug.


    Bei meiner ersten Anfrage wurde die TZ verschwiegen, erst bei einer zweiten Anfrage über div. Details kam das ins Gespräch.


    Auch ein Bike aus 2014 kann neu sein... wenn keine Zulassung drauf ist. Das ist hier aber nicht der Fall und wird im Inserat samt den Folgen daraus verschwiegen.

    Als Gott klar wurde das nicht alle Motorrad fahren können, schuf er für den Rest Lederbälle mit Luft drin.


    Wäre Motocross einfach, billig und langweilig... würde man Fussball dazu sagen.

  • #34


    Und wenn du die Anzeige genau gelesen hättest, wäre dir aufgefallen, daß es sich um ein Euro 3 Fahrzeug handelt.
    Es kann sich also nicht mehr um ein Neufahrzeug handeln, da Euro 3 Fahrzeuge 2017 nicht mehr neu zugelassen werden können.
    Siehe auch hier:
    http://www.motor-talk.de/news/…etzt-kaufen-t5863839.html

  • #35


    Das stimmt ja nun nicht so ganz. Ob es sich um ein Neufahrzeug, oder aber um ein im rechtlichen Sinne gebrauchtes handelt, darüber entscheidet allein, ob das Fahrzeug bereits einmal zugelassen war. Kein Eintrag = Neufahrzeug. Egal wie alt.


    Und auch Euro 3 Fahrzeuge können in 2017, und sogar 2018, noch (erst-)zugelassen werden. Dafür muss der Hersteller allerdings eine Ausnahmegenehmigung beantragt haben (Stichwort "auslaufende Serie"). Ich glaube allerdings kaum, das Yamaha das für dieses Modell gemacht hat. Kann man aber scheinbar nirgendwo nachlesen.

  • #37


    Das wäre jetzt mal ne gute Anwendung für 3D-Druck. Bedarfsgerecht herstellen, statt ungewisse Mengen einlagern.

  • #38



    Es kann nicht Aufgabe des Kunden sein, alles zu wissen (zumal es Ausnahmen gibt, siehe Beitrag von katzenauge) und auf vom Händler verschwiegene Fakten sowie Falschaussagen und deren negative Auswirkungen zu kommen.






    Diese Frage global gesehen kann man wohl nicht beantworten. Vielleicht gibt es irgendwo in einem japanischen Hinterhof noch eine Garage voller Teile...
    Als Tatsache kann ich folgendes schildern:


    - Meine MT09 SR habe ich im Sept 14 gekauft und zugelassen.
    - Bei einer Inspektion im März 16 hat mein Yamaha-Händler an einem SR-Verkleidungsteil (Kühlerplastik re/li mit Dekoraufkleber) einen Mangel festgestellt. Da ich in der Garantiezeit lag hat mein Händler das auf Garantie reklamiert.
    - Wir haben nun Mai 2017. Von einer Antwort auf die Garantiereklamation oder gar von einem Ersatz des reklamierten Teils weis ich bis heute nichts. Ich habe bereits mehrmals bei meinem Händler nachgefragt ob denn was gekommen ist... nein.


    Aufgrund dieser Erfahrung kann die Frage zumindest für Deutschland und für das von mir besagtes Teil wohl folgend beantworten können:


    Nein, es gibt nichts. Yamaha kann selbst gesetzlich verpflichtende Garantiereklamationen NICHT mehr liefern !!!

    Als Gott klar wurde das nicht alle Motorrad fahren können, schuf er für den Rest Lederbälle mit Luft drin.


    Wäre Motocross einfach, billig und langweilig... würde man Fussball dazu sagen.

  • #39



    Kann man nachlesen, Seite 2 unter wenige Ausnahmen, auslaufende Serien:


    https://www.adac.de/_mmm/pdf/Z…otorr%C3%A4der_282188.pdf

  • #40

    Ja, aber ich meinte, für welche Modelle Ausnahmegenehmigungen tatsächlich auch erteilt wurden. Das kann ich nirgends finden.

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