Pirelli/Metzeler Freigaben

  • #11

    Schreibs doch mal deutlich :)
    Du schreibst ich brauch keine Freigabe. Und in deinem Link steht, das stimmt, aber wenn was passiert ist meine ABE weg.
    Dann kann ich mir ja gleich nen Salamiring auf die Felge kleben.
    Dass der Reifen funktioniert weiss ich ja auch, aber ich muss das ja auch beweisen können.
    Ich kann mir auch nen Auspuff selber basteln, aber ich darf ihn halt nicht fahren, ich weiss zwar dass er funktioniert, aber ich brauch trotzdem Geräusch/Abgasgutachten usw usw.


    P.S: Ist Bunnys Link

    MT Power

  • #12

    Natürlich sind die Reifenhersteller ertmal fein raus, aber würdest du im Schadensfall all die Gutachter und Gegengutachter der Gegengutachten der Hersteller bezahlen? Und Yamaha natürlich der lachende Dritte und soweit es die Reifentypen betrifft auch ohne Haftung. Außer bei den beiden Erstausstattungsreifen. Dann bleibt eben erstmal nur die Dunlop-Liste (sind ja einige dabei) oder der S20. Aber da kommen noch Freigaben keine Sorge.

  • #13

    Ich würde an dieser Stelle sagen, damit es nicht zu Verwirrungen kommt: Montag beim Reifendealer anrufen und Infos einholen ;)


    DEKRA, TÜV sind hier bestimmt auch behilflich!

  • #14

    Das stand in der PS:



    Quelle: http://www.motorradonline.de/m…-ps-urteil/457233?seite=4


    Und das beim ADAC (sofern vertrauenswürdig ;) :( http://www.adac.de/_mmm/pdf/Mo…Freigaben_683KB_29840.pdf


    Kann mir jetzt noch jemand von den "schon Besitzern" der MT-09 verraten, was in der Zulassungsbescheinigung I unter Ziffer 22 bei ihnen steht?

  • #17


    Bei mir auch nichts.


    Um die teilweise Verwirrung noch ein wenig anzuheizen,
    Als ich 2012 die Tuono PP Bj. 03 gebraucht gekauft habe stand in der Zulassungsbescheinigung Teil 1des Vorbesitzers:
    Reifenbindung lt. Betriebserlaubnis beachten. Ich hab direkt bei der Ummeldung in MS nachgefragt was das soll da es von Aprilia diese Vorgabe nicht gibt. Wurde direkt auf der neuen Zulassungsbescheinigung auch nicht mehr vermerkt. Aussage des Angestellten, ist Blödsinn, wer hat den eine Betriebserlaubniss zur Hand.


    Danach habe ich mich dann bei Michelin erkundigt nach einer Freigabe für den PiPo. Das der Mensch mit dem ich telef. habe sich nicht totgelacht hat war schon ein Wunder. Seine Aussage: Für die Tuono brauchen sie keine Freigabe, Größe, Geschwindigkeitsindex und Traglast wie in der Zulassungsbescheinigung vorgegeben beachten, sonst nichts. Sie können sogar Mischbereifung fahren, vorne XX Hersteller, hinten Michelin oder wie auch immer.


    Gruß Wolfgang

  • #18

    Schriftverkehr REVERENT <-> YAMAHA

    Sehr geehrte Damen und Herren,



    ab nächster Woche werde ich stolzer Besitzer einer YAMAHA MT-09 sein. Erstmal noch Gratulation an YAMAHA. Nun steht eventuell eine Umrüstung der Reifen noch vor Anmeldung auf Tourensportreifen an. Muß ich Freigaben/Gutachten/ABE`s seitens des Motorrads/Reifen-herstellers beachten oder kann ich mich nur rein auf die Reifenmaße konzentrieren? Konnte bei Ihnen leider nichts finden.


    Ein schönes Weihnachtsfest wünscht


    XXXXXXXXXXXXXX



    -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------



    Sehr geehrter Herr XXXXXXXXXXX,



    die MT-09 hat innerhalb der Seriengrößen keine Reifenfabrikatsbindung. Sie können somit jeden Reifen in der richtigen Dimension und der die Mindestanforderungen an die Traglast und die Geschwindigkeitsangabe erfüllt verwenden.


    Wir empfehlen Ihnen aber die Reifen zu verwenden, die in Ihrer Bedienungsanleitung vorgegeben sind oder die von den Reifenherstellern (z.B. Avon, Bridgestone, Continental, Dunlop, Metzeler/ Pirelli, Michelin) auf deren Internetseiten für die MT-09 freigegeben sind. Diese Reifen sind auf dem Fahrzeug ausgiebig getestet und die Hersteller übernehmen die Verantwortung für die Funktion.


    In der Hoffnung Ihnen weitergeholfen zu haben verbleiben wir.



    Mit freundlichen Grüßen / Kind regards,



    XXXXXXXXXXXXXXXXX

  • #19

    Das Problem ist wenn man Vollkasko fährt, bzw Teilkasko kann sich die Versicherung wegen sowas rauswinden.
    Wie der Name schon sagt bleibt die Haftpflicht immer erhalten, selbst wenn du besoffen fährst. Dann können sie dich zwar bis Betrag x (soweit ich weiss 5000€) in Regress nehmen, aber die Kasko können sie dir einfach wegstreichen. Das ist eine Zusatzleistung.
    Und da der Reifen der einzigste Kontakt zur Strasse ist, würd ich da bei nem Sturz als erstes drauf schauen.
    Nein danke, da wart ich lieber :!:
    Wie gesagt für die neue Z800 gibts das Gutachten auch schon, ich denke so lang wirds nicht mehr dauern.
    Der Angel GT ist in fast jedem Forum Liebling Nummer 1, da schauen die schon dass er überall gefahren werden darf.

    MT Power

  • #20

    @RandyM
    Den GT hab ich auf meiner KTM 690 Duke IV auch draufgehabt. Ich war von den Eigenschaften her zufrieden. Keine Wegrutscher, handlich, allerdings war er nach 6000 KM hinten abgefahren. Vorne wären bestimmt noch 3000 KM gegangen. Von daher war ich enttäuscht. Lag`s am agressiven Motor ? Hätte es beim nächsten mal mit dem METZELER Z 8 versucht. Auf meiner MT hab ich jetzt den CONTINENTAL Road Attack 2 drauf. Wenn die so weiter steht hält der ewig. Saison 3-11 ;) ;)

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