REIFEN - Freigaben ?

  • #151

    Bei dieser genzen Reifenfreigabe-Diskussion geht es eigentlich um etwas anderes. Wer sich schon ein bischen länger mit dem Thema Motorrad beschäftigt, hat wahrscheinlich schon mal von der Pan von Honda gehört, die bei hohen Geschwindigkeiten mit starkem Pendeln reagierte. Bei Unfällen wurden da auch ziemliche Summen von Honda gezahlt.


    Die Tracer neigt ja nun auch zum Pendeln, deshalt ist sie ja bei 210 abgeriegelt. Schmeißt man die Fuhre jetzt als unbedarfter Fahrer in den Graben, weil man nicht weiß, wie man das Pendeln unterbrechen kann, und passiert das trotz Serienbereifung, dann ist Yamaha in der Haftung, passiert es mit einem freigegebenen Reifen, muß der Reifenfabrikant und möglicherweise auch Yamaha haften, fährt man einen nicht-freigegebenen Reifen, haftet man halt selber.



    Ich kann dieses Risiko tragen, weil ich weiß, wie ich das Pendeln unterbreche, ohne abgeworfen zu werden, deshalb interessiert mich auch nur die Reifendimension und der Preis, wer da unsicher oder unerfahren ist, sollte besser einen ausgiebig getesteten und freigegebenen Reifen wählen.



    Anwälte von Versicherungen interessiert das nicht, und wenn sie´s interessiert, kann man sie mit der aktuellen Rechtslage sehr schnell in die Schranken verweisen. Wäre es anders, würde man sicher in den tiefen des WWW irgendwelche Beiträge finden oder Urteile zum Thema.



    Ich hoffe, ich kann so ein bischen zur Versachlichung der Diskussion beitragen.

  • #152


    Klingt plötzlich irgendwie ganz anders als der Text von einem gewissen grauen Wolf:


    Klugscheisser droht mit Anwalt!
    Meine Lieblingsspezies...
    Die Gesetzeslage ergibt sich a) aus der EU-Verordnung und b) aus dem Verkehrsblatt des BMVI.
    Ich zitier mich mal selbst:
    GrauWolf hat geschrieben:
    ...In diesen Fällen findet sich zwar in der Zulassungsbescheinigung möglicherweise keine Reifenbindung. Viele Reifen- und Fahrzeughersteller empfehlen jedoch, nur solche Reifen aufzuziehen, die für das Motorradmodell positiv getestet und deshalb nachweislich geeignet sind. Dieser Hinweis ist – wenn nicht direkt in der Zulassungsbescheinigung verankert – häufig in den Betriebshandbüchern bzw. Fahrerhandbüchern verankert.


    Konkret: solltest Du vielleicht mal einen Blick in Deine Betriebsanleitung (MT09/MT09A | 1RC-28199-GT | 2015) werfen (im Sinne von: RTFM!),
    da steht auf Seite 6-17, Mittig unten:
    Vorderreifen: Hersteller/Modell: BRIDGESTONE/S20R oder DUNLOP/D214F
    Hinterreifen: Hersteller/Modell: BRIDGESTONE/S20R oder DUNLOP/D214


    DAS gilt als amtliche Empfehlung von Seiten Yamahas !
    Und daran hält sich der TÜVer.


    Insofern: viel Spass dabei dem TÜVer mit Anwalt oder Rechtsmitteln zu drohen...
    Der wird Dich anlächeln und sagen: "Sorry, für Dich habe ich heute leider keine Plakette..."

    CB250G, CB550K3, GS550D, GSX750F, GSX1100R 91, GSX1100RW 94, GSX1100RW 96, Bandit1200 Kult,

    Bandit1200 Pop, Z1000, Tuono Factory, Speed Triple 09, Speed Triple R2012, Speed Triple R2013,

    Speed Triple R2013 + Tracer 2015, Speed Triple R2013 + BMW R1250RS, Speed Triple R2013 + BMW R1250GS

  • #153

    Wolle1050:


    Netter Versuch ... :laughing-rolling: :laughing-rolling: :laughing-rolling:


    ...und beim Nächsten stellen wir den korrekten Kontext auch wieder her, gell?


    Ich nehme für mich gerne in Anspruch auch einmal komplett in´s Klo zu hauen, mit dem was ich glaube zu wissen.
    So wie in diesem Thread. Ich war nach der TÜV-Aktion mit der MT07 fest davon überzeugt, dass der Prüfer schon zurecht so
    aufgetreten ist und somit nur eine explizite Freigabe die erforderliche (Rechts-)Sicherheit gewährleistet.


    Ich nehme allerdings für mich genauso in Anspruch hier hin zu stehen und zu sagen: Aufgrund der vorgebrachten Argumente und Darstellungen muss ich meine Überzeugung auf den Prüfstand stellen. Aus diesem Grund: Kontakt zu Yamaha. Somit bestätigt was gesagt wurde. Ergo: meine Position war inkorrekt, was mich dazu bringt eine Neue einzunehmen.


    Sollte dieser Positions-Wechsel die Ursache Deiner kleinen Spitze sein, bin ich etwas verwundert - war hier doch mehrfach die Rede davon, dass man nicht auf seiner Meinung beharren und missionieren soll, sondern offen bleibt. :eusa-whistle:

    "Geht nicht - gibt ́s nicht! Keine halben Sachen - flex das Ding weg..."

  • #156

    Niente. Jetzt noch einen Blick in die Betriebsanleitung und wenn da auch nichts steht, hast du den Hauptgewinn gezogen. [emoji6]


    Bei mir aber steht da:

  • #157

    Solange im Feld: Bemerkungen nicht der Eintrag "Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten" steht, immer noch 6 Richtige.
    Gruß
    Wolle

    CB250G, CB550K3, GS550D, GSX750F, GSX1100R 91, GSX1100RW 94, GSX1100RW 96, Bandit1200 Kult,

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  • #158

    Grauer Wolf
    Es ging nur um den Tonfall.

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  • #160

    Dazu schreibt der ADAC:


    Einzelne Motorradhersteller verzichten einerseits auf Reifenfabrikatsbindungen, empfehlen andererseits den Fahrzeughaltern aber verbindlich nur die Reifenmodelle, mit denen das Motorrad ursprünglich homologiert wurde und die in dem Fahrerhandbuch verzeichnet sind. Werden diese Empfehlungen missachtet, muss der Halter mögliche gravierende Folgen selbst verantworten.


    In
    der Praxis bedeutet dies, dass der Motorradfahrer bei den Reifenherstellern nach Reifenfreigaben suchen muss, wenn er die Reifen der Homologation nicht verwenden will oder diese Reifenmodelle nicht mehr verfügbar sind.


    Grundsätzlich hat sich somit an der bislang geübten und weitgehend bekannten Praxis wenig geändert. Wenn der Fahrzeughersteller bezüglich Reifenauswahl Einschränkungen vorsieht, muss sich der Motorradhalter wie bisher vor der Umrüstung auf ein abweichendes Reifenmodell, das in den Papieren oder dem Fahrerhandbuch nicht aufgeführt ist, für dieses Modell eine Unbedenklichkeitserklärung oder auch Reifenfreigabe von Motorrad- oder Reifenhersteller beschaffen.

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