Aus Reparaturvertrag austreten, möglich?

  • #1

    Hallo Kollegen,


    war am Montag in der Werkstatt meines Vertrauens um dort einige Unfallschäden begutachten zu lassen, dafür wurde von mir eine Unterschrift verlangt. (Gutachten war kostenlos)
    Am Mittwoch gab ich dann das OK (mündlich) für die Reparatur.


    Jedoch muss ich heute, 2 Tage später aus privaten Gründen die Werkstatt darum bitten, den Auftrag abzrubrechen.
    Man sagte mir, dass man den Zulieferer leider nicht erreiche nach 4 Anrufen und deswegen die Bestellung nicht abbrechen kann.


    Auch wurde mir gesagt Yamaha nimmt bestellte Teile nicht zurück und ich müsste die Teile nun so oder so bezahlen weil man nichts auf Lager nehme, ob die Reparatur statt findet oder nicht.
    Zu guter Letzt wurde mir noch mit dem Anwalt gedroht, sollte ich der Bezahlung nicht nachkommen.


    Gibts hier jemanden mit ähnlichen Erfahrungen oder jemanden der in einer Werkstatt arbeitet und bestätigen kann das ich in keinster Weise noch zurücktreten kann?


    Besten Dank.

    Einmal editiert, zuletzt von da_andy ()

  • #2

    Du solltest Dir Hilfe bei einem Anwalt suchen, alles andere bringt nichts.Allerdings hast Du Dein OK zur Reparatur gegeben
    und das ist ein Auftrag und somit ein Vertrag, von dem Du nur bei Nichterfüllung zurücktreten könntest.


    Natürlich sollte man versuchen, sich gütlich zu einigen, aber wenn die Werkstatt schon mit dem Anwalt droht ( kein gutes Verhalten gegenüber Kunden...),
    dann ist da wohl mit Reden nicht mehr viel zu holen.Allerdings haben und behalten die bestellten Teile ja ihren Wert und ich glaube nicht, dass der Händler
    die nicht losbekommt oder anderweitig verbringen kann ( z.B. andere Yamaha Vertragswerkstatt).Ansonsten könntest Du versuchen, die Teile irgendwo
    zu verkaufen.

  • #3

    die bestellten teile wirst du wohl bezahlen müssen, wenn du den reparaturauftrag gegeben hast. da wird dir auch ein anwalt nichts anderes sagen können.

  • #4

    Ein Widerrufsrecht auf bestellte Teile, die wir als private Käufer haben, gilt bei gewerblichen Käufen nicht.


    Dein Händler kann die Teile also nicht zurückschicken und Du müsstest diese dann erwerben. So würde ich es zumindest machen.


    So hat man die Kosten zumindest einigermaßen im Griff. Alles andere kostet mehr Geld.

  • #5

    Du hast auch als "privater" Käufer kein generelles Widerrufsrecht, dieses existiert nur im Fernabsatzgesetz und bei Haustürgeschäften.

  • #6


    Es gibt aber meist sehr kulante Geschäfte/Unternehmen, die trotzdem im Sinne der Kunden handeln.

  • #7


    Es ist zwar nicht die feine englische Art, aber solange es um ein mündliches OK geht und es von dem Gespräch keine Zeugen gibt, steht erstmals Aussage gegen Aussage.
    Kurz gefasst, ist es die Beweislast worauf es ankommt und falls es zu einem Rechtsstreit kommt, dann gewinnt der der dem Richter glaubwürdig erscheint.
    Da Du bereits im Vorfeld ein Gutachten (gegen Unterschrift) bezüglich den Schaden am Fahrzeug hast machen lassen, wirst Du sehr wahrscheinlich auch den Kürzeren ziehen.


    Man sollte sich auch im Klaren sein, dass die Händler nicht unbedingt jeden Auftrag in schriftliche Form entgegen nehmen, da es vom Gesetzgeber auch nicht zwingend erforderlich ist ;)

  • #8


    Da hast Du sicherlich Recht, aber wie viele Händler bleiben oft auf ihre Ware sitzen weil die Sachen einfach nicht mehr abgeholt werden.
    Letztendlich muss der Händler auch noch über die Runden kommen und nicht abgeholte Teile sind in der Regel ein minus Geschäft.

  • #9

    Also so wie ich das verstanden habe, bezieht sich deine Unterschrift auf den Vertrag für die Anfertigung eines Schadengutachtens. Die Frage ist, was genau dort im Vertrag steht. Gibt es Verpflichtungen, Kleingedrucktes etc.?!


    Die einzige Möglichkeit die ich sehe ist, dass du der Werkstatt irgendwie klar machst, dass das mit dem Reparaturauftrag nicht so gemeint war. Aber selbst das ist sehr schwierig. Du hast da rechtlich gesehen schlechte Karten. Du könntest höchstens auf Kulanz hoffen. Außer in dem Schadengutachten sind irgendwelche verklausulierten Sachen drin, die dich gegenüber der Werkstatt benachteiligen würden. So ne Art Knebelvertrag.

    Der Standpunkt bestimmt die Perspektive

  • #10

    Sehe ich auch so, Vertrag ist Vertrag.Ob nun per Unterschrift oder Handschlag, das spielt keine Rolle.Wenn man erwartet, dass sich andere an Absprachen halten, dann muß man es
    selber auch tun.Ein Mann, ein Wort.Man kann sich nicht überall im Leben rauslavieren, weil man alle 2 Stunden seine Meinung ändert.Sollte es sich um einen ( finanziellen) Notfall handeln, kann man immer noch mit dem Vertragspartner reden und vielleicht eine Lösung aushandeln, mit der beide Seiten leben können.


    Der OP hat nicht dargestellt, warum er die Reparatur nicht ausführen lassen will, man muß zwar keine privaten Dinge in einem Forum im WWW breittreten, aber man kann auch allgemein
    eine Richtung angeben, ohne allzu detailliert zu werden.So wirkt es halt irgendwie ein bißchen unaufrichtig und sowas läßt einen hellhörig werden.
    Das ist eigentlich der Typ Mensch, mit dem man keine Verträge macht.Vielleicht ist es der Werkstatt auch so gegangen...

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