http://www.motorradonline.de/r…orradfuehrerschein/729930
Schaut euch mal den Bericht an...
Jetzt ist die Frage :
Wenn ich den Führerschein sagen wir im April beantragt habe, aber durch gesundheit oder Zeit so lange für ihn brauchen würde bis die neue Reglung in Kraft tritt ( vorraussetzlich 01.07.2016 ), zählt dann das alte oder neue Recht ?
Denn ab dem vorraussichtlichen 01.07.2016 kann man die Mt 09 wohl nicht mehr mit dem A2 fahren.
( Zum Glück bekomm ich meinen diesen Monat nochfertig )