Garantie - defekte Batterie / Pflicht auf Austauschfahrzeug?

  • #1

    Hallo Leute,


    heute bin ich das erster Mal für dieses Saison mit meiner MT09 unterwegs gewesen. Nach ca 50 km fällt meiner Sozia ein beisender Geruch auf. Nach dem Anhalten bemerkten wir, dass dieser Geruch unter der Sitzbank entstand. Dazu hörte man ein Piepsen und Zischen. Nachdem ich die Sitzbank demontiert hatte, konnte man sehen, dass die Batterie dampfte und sehr warm war. Meine MT09 habe ich im 05.05.15 gekauft und dies als Neufahrzeug! Die Batterie hatte ich über Winter nicht abgeklemmt und auch nicht geladen. Klaro ist das nicht das schlauste was man machen kann, jedoch sollte die Batterie in einem Neufahrzeug einen Winter überstehehn.


    Also bin ich gleich im Anschluss zu meinem Freundlichen und hab die Batterie als Garantiefall eingereicht. Ohne zu meckern wurde die Batterie auch ausgebaut und getauscht. Jedoch musste ich die Maschine dort lassen, da die Elektronik gecheckt werden musste.


    Meine eigetnliche Frage nun ist, was umfasst die Yamaha Garantie bei Neufahrzeugen? Ich hab als Austauschfahrzeug einen Yamaha X-Max 400 Roller bekommen. Was mich daran stört ist, dass das Ding Vollkasko versichert ist mit einer Selbstbeteiligung von 2000€ .... ist ja nicht gerade wenig, wenn etwas passieren sollte. Generell würde ich gerne mal wissen, was passiert wenn mir ein Defekt auf einer Tour passiert und ich nicht eben mal beim Freundlichen vorbei fahren könnte. Stellt Yamaha mir ein Hotel und lässt die Maschine kostenfrei abschleppen? Ist der Händler verpflichtet, dass er mir ein Austauschfahrzeug zur Verfügugn stellt? Ich finde leider nichts darüber im Kaufvertrag.


    Freue mich über konstruktive Beiträge.

  • #2


    Folgende Punkte beinhalten die Werksgarantie sowie eine Anschlussgarantie:


    - Rahmen
    - Elektrik
    - Federung
    - Getriebe
    - Anlasser
    - Motor
    - Lenkung
    - Instrumente
    - Gabel
    - Bremssättel

  • #3

    Gut die Batterie ist ein Verschleißteil, jedoch kann auch hier ein Mangel ab Kauf vorliegen. Denke der Händler wird die Geschichte über Kulanz regeln. Aber wenn ich ein Moped für 10000€ kaufe, dann sollte es ja trotzdem selbstverständlich sein, dass nach einer so kurzen Zeit kein Defekt vorliegt. Auch wenn es nur bei einem Verschleißteil ist. (aktueller KM Stand 3100km)


    Mein Händler hatte den Austausch der Batterie und das Leihfahrzeug als Garantiefall eingebucht. Die knapp 60€ für den Roller musste ich nicht bezahlen, Batterie auch nicht. Naja aber gerne mit nem ROller bin ich natürlich nicht gerne vom Hof gefahren :eusa-whistle:

  • #4

    Gut möglich, das der Regler der Lima defekt ist und die Batterie überladen hat.

    Kawa 600 ZL
    Yamaha TDM 900 ABS
    Yamaha MT 01
    Yamaha XT1200Z Super Tenere
    Yamaha MT 09
    ------------------------------
    Fahr nie schneller, als dein Schutzengel fliegen kann !

  • #5

    Wenn ein Defekt an der Elektrik vorliegt, ist dies ein Garantiefall. Es kann auch möglich sein (was ich mir aber nicht vorstellen kann), dass der Laderegler einen Abflug gemacht hat !!
    Halte uns bitte auf dem laufenden was es tatsächlich war ;)

  • #6


    Das denke ich auch.Mal ebenso fängt eine Batterie nicht an zu kochen bzw.auszugasen.


    Eine weiter Möglichkeit ist das eine Zelle oder alle keine oder auch zu wenig Säure
    hatten,was ich aber weniger klaube.

  • #8

    Manchmal geht ne Batterie auch einfach so kaputt, hatte schonmal einen Plattenschluss bei einer 1Monat alten Batterie in meiner SuMo. Bei der Autobatterie im Auto meiner Frau hatte ich selbigen letzten Freitag nach 7 Jahren. Punkt ist halt Batterien gehen öfters mal kaputt auch ohne das es sich gleich um einen größeren Defekt handelt. Selbst eine starke Erschütterung kann sie killen.


    Besucht meinen Umbauthread

  • #9

    Der Austausch ist ja ein Garantiefall, aber einen Anspruch auf Abschleppen, Ersatzfahrzeug etc . hast Du nach meinem Ermessen nicht. Ich denke, das ist Kulanz des Händlers. ;)

    Sven(ssons)
    aus Münster


    Jetzt: KTM 1290 Super Duke GT, vorher MT-09 Tracer in mattgrau


    Endlich wieder RRRRROOOOOAAAARRRRRRRrrrrrrrrr ...

  • #10

    Die Yamaha Garantiebedingungen sind im Garantiehandbuch/Inspektionsheft nachzulesen.Da steht zumindest, keine Batterien
    und kein Einschleppen.Ersatzfahrzeug wird nicht erwähnt.Wobei da die Batterie evtl. ein Folgeschaden sein könnte( wie hier bereits erwähnt wurde).


    Aber: wenn Du zum Händler gehst, wo Du die 09 gekauft hast, hat dieser ja eine gesetzliche Gewährleistungspflicht ( Sachmängelhaftung).
    Nutzungsausfall kannst Du da generell geltend machen. sprich Dir was leihen und ihm die Kosten in Rechnung stellen.
    Allerdings endet ja nach 6 Monaten die Beweislastumkehr und somit müßtest Du quasi dem Händler nachweisen, dass die 09 diesen Mängel
    schon bei der Übergabe hatte.Das dürftest Du hier aber nich hinkriegen bzw. könnte der Händler das Beweismaterial ja nun still und heimlich beseitigen :)
    Denke ohne Anwalt kommt man in solchen Fällen nicht weiter, wenn der Händler nicht kooperiert.Oder der Mangel ist so offensichtlich, dass er sich nicht rausreden kann.
    Also keine schnelle Nummer...


    Die von Dir genannten Leistungen werden aber zum Bespiel von einem Schutzbrief abgedeckt, z.B. von Deiner Fahrzeugversicherung
    oder natürlich dem Klassiker ADAC (Plus).

  • Hey,

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