Wie schaut das nun eigentlich rechtlich mit getönten / verspiegelten Visieren im Straßenverkehr aus? Muss da ein E-Prüfzeichen drauf sein oder sowas? Auf nachfragen bei Louis meinten die, solange man nicht bei Dunkelheit damit fährt wäre alles gut. Beim Auto fahren interessiert es doch eigentlich auch keinen was für eine Sonnenbrille getragen wird. Wer ist schon mal in eine Polizeikontrolle gekommen und hat deswegen Probleme bekommen und wie ist es ausgegangen? Wer kann Licht ins Dunkel bringen? Und bitte nicht hab ich schon mal gehört oder hat ein Kumpel bla bla bla. Ich will knallharte Fakten oder besser Gesetzestexte die das regeln. Selber habe ich im Internet leider nichts aussagekräftiges gefunden. Danke!!!
Visiere und Rechtliche Grundlagen
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#2 ZitatVerspiegelte Visiere sind bei einem Teil der Biker beliebt, weil man von außen nicht durchsehen kann. Sie müssen wie stark getönte Visiere für den Straßenverkehr ein E-Prüfzeichen besitzen und dürfen nur bei Tageslicht und guten Wetterbedingun gen genutzt werden. Schon auf Dämmerungsfahrten oder bei Dunkelheit sind sie verboten, in einigen (Urlaubs-)Ländern sogar generell. Bei Missachtung dieses Verbotes ist mit rechtlichen Konsequenzen und im Falle eines Unfalls sogar mit Regressforderu ngen der Versicherung zu rechnen. Sie sind nur bedingt tauglich: „Schon bei Wechsel von Sonne und Schatten sind sie höchst unpraktisch und bei Tunnel-Durchfahrten sogar gefährlich.“
Quelle: ADAC -
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#3 Zitat von Månegarm
Quelle: ADACADAC guckste hier: http://www.titanic-magazin.de/…ommt-nicht-zur-ruhe-6249/
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#4 Du wirst zu diesem Thema keine knallharten Fakten finden, da es keine gibt.
In §21a Abs. 2 STVO, wird lediglich ein "geeigneter Schutzhelm" vorgeschrieben.Geeignet ist ein Helm mit ECE22-05 Norm.
Alles andere ist Auslegungssache der Versicherung, bzw. des Richters. Wer hier experimentieren möchte: Viel Spaß!Ein Helm ist nur dann ECE22-05-konform, wenn auch das Visier dazu passt.
In dieser Norm ist die Visiertönung geregelt.
Maximal 50% Tönung - nur tagsüber verwendbar.Das heißt für den Fahrer:
E-Nummer vorhanden - Visier ist OK.
Mit Vermerk "Daytime use only" - nur tagsüber nutzen.
Keine E-Nummer vorhanden - Visier ist "nicht erlaubt".Zwar ist ein Visier ohne E-Nummer nicht explizit verboten, aber ein stark getöntes Visier ohne E-Nummer dürfte sehr schnell in den Bereich "nicht geeignet" fallen.
Interessanter Link:
http://www.bikerkanzlei.de/die-helmfrage/Zur Tönung stelle ich mir aber sowieso die Frage: Wer fährt immer nur tagsüber?
Ich nehme doch kein zweites Visier mit, falls es mal später wird. Denn selbst wenn es erlaubt wäre: Man sieht nichts!
Und nachts mit offenem Visier fahren? Nein danke! -
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#5 Also ich habe und fahre ein leicht getöntes, stark getöntes und ein (farblich) verspiegeltes Visier. Ich muss aber sagen, dass ich abends es nicht mag das verspiegelte zu fahren - man sieht schon recht schlecht bzw wenig.
Das leicht getönte (das einzige von den genannten mit E-Nummer) fahre ich dagegen nur nachts oder bei starker Bewölkung.
Fazit das schwarze (dunkel getönt) ist für meine Wahrnehmung recht universell, die beiden anderen je nach Helligkeit, und ja, dann nehme ich ein 2. mit....
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#6 ich habe mal bei Shark nachgefragt und folgende antwort bekommen:
"Guten Morgen,
vielen Dank für Ihre Email.
Für unseren Visison-R gibt es kein dunkles Visier, da dieser Helm mit einem Sonnenvisier ausgestattet ist. Es gibt folgende Möglichkeiten an verspiegelten Visieren:
· Chrome (Artikel Nummer VZ12030PCHR UVP € 73,50)
· Blau (Artikel Nummer VZ12030PBLU UVP € 73,50)
· Gold (Artikel Nummer VZ12030PGLD UVP € 73,50)
Diese Visiere sind nicht ECE konform, dürfen aber gefahren werden, da ECE nur eine Richtlinie ist.
Wir wünschen Ihnen allzeit eine gute Fahrt. J"
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