Falsche Winkel beim Kennzeichen-Motorrad eingezogen

  • #1

    Einen TÜV gibt es in Italien nicht und auch sonst hat man als Tourist den Eindruck, dass die Verkehrsregeln dort nicht immer allzu ernst genommen werden. Überraschenderweise haben italienische Polizisten aber sehr genau hingeschaut, als es um das Motorrad-Kennzeichen einer Zuschauerin ging. Sie musste wegen eines angeblich schief angebrachten Kennzeichens nicht nur ein saftiges Bußgeld bezahlen, die Polizisten wollten das Motorrad gleich drei Monate in Verwahrung nehmen. Geht das? Und wie verhält man sich im Ausland am besten, wenn man sich ungerecht behandelt fühlt?


    Verwahrung nach italienischem Recht


    Nach italienischem Recht, § 100 des Codice della Strada (der ital. Straßenverkehrsordnung), darf ein Motorrad, dessen Kennzeichen nicht gerade angebracht ist oder vom Fahrzeug absteht, beschlagnahmt werden.


    Was tun, wenn man in eine Verkehrskontrolle in Italien gerät?


    Was zu tun ist, kommt auf den Einzelfall an.


    Ist es eine Verkehrskontrolle mit Sofortkasse, kann durchaus angeraten sein, sofort zu zahlen. Der Vorteil ist, dass die Weiterfahrt schneller möglich ist und man in Italien einen Rabatt von 30 Prozent erhält. Der Nachteil: Das Zahlen kommt einer Anerkennung der Geldbuße gleich und lässt ein späteres rechtliches Eingreifen nicht mehr zu.


    Das ist also eher etwas für kleine Geldbußen, bei denen sich ein Rechtsstreit nicht lohnt. Steht jedoch eine hohe Geldbuße oder gar eine Beschlagnahme im Raum, sollte man eher auf Nummer sicher gehen. Das italienische Recht lässt die Zahlung der Geldbuße als Kaution zu. Dadurch wird die Strafe nicht anerkannt. Ist man wieder zu Hause, kann man dann immer noch rechtliche Schritte einleiten.


    Doch dies muss man alles erst einmal dem Verkehrspolizisten erläutern, auf Italienisch wohlgemerkt. Unter anderen vermittelt der ADAC im Ernstfall Rechtsanwälte mit Italienischkenntnissen oder sachkundige Fachanwälte.


    Können ausländische Knöllchen einfach ignoriert werden?


    Nein. Es gibt inzwischen ein Abkommen zur Vollstreckungshilfe, das in fast allen EU-Ländern die grenzüberschreitende Vollstreckung ermöglicht. Einzige Ausnahmen sind im Moment noch Irland, Griechenland und Italien. Doch dies kann sich jederzeit ändern. Außerdem bleiben in Italien Geldbußen bis zu fünf Jahre vollstreckbar. Wer also innerhalb dieser Zeit wieder nach Italien einreisen möchte, sollte sich gut überlegen, ob er Knöllchen tatsächlich nicht bezahlt.


    Stand: 08.07.2014 17:18 Uhr
    http://www.daserste.de/informa…g/swr/kennzeichen100.html



    von sowas hab ich noch nie etwas gehört...hat jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht?
    was ist damit genau gemeint ...nicht gerade angebracht, oder vom Motorrad absteht?

  • #2


    Ich könnte mir vorstellen, dass per Definition ein Neigungswinkel x festgelegt ist, ab dem die Erkennbarkeit aus der Distanz als eingeschränkt gilt. Ist aber reine Spekulation.


    Gruß Ralf

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