• #21


    Auch beim Reifenhändler werden Reifen geflickt und das ist nichts anderes. Es gibt Stellen an denen es erlaubt ist und eine permanente Reparatur, die bleiben darf. Nahe am Rand z.b. darf man nicht, aber das sollte man eben wissen. Auf dem Motorrad würde ich das aber nicht wollen, da ist der Reifen auch viel dünner.

    if life hands you lemons, take them! free shit is always good!
    ++Weglassen ist leichter als Carbon++

  • #22

    Wie schon geschrieben, bis zur Werkstatt ja, ansonsten gibt es da ja auch Rechtliches zu beachten (aus der ADAC-Wühlkiste)…auch im Falle eines Unfalles von wegen Versicherungschutz/Mit- bzw. Teilhaftung etc.:


    Zitat
    "In der Richtlinie 6 des § 36 der StVZO sind unter den Punkten „Die Beurteilung von Reifenschäden an Luftreifen“ und „Die Instandsetzung von Luftreifen“ die Details zu Reifenreparaturen festgelegt. Seitens der Verordnung werden keine Reifenarten grundsätzlich von möglichen Reparaturen ausgeschlossen. Letztendlich ist es dem jeweiligen Reifenhersteller überlassen, ob er einzelne seiner Produktgruppen von der Reparaturmöglichkeit ausschließt bzw. besondere Reparaturvorgaben macht. Mehrheitlich können im Laufflächenbereich Stichverletzungen mit einer Ausdehnung bis 6 mm repariert werden. Bei Motorradreifen gilt dies nur für den mittleren Bereich der Lauffläche.


    Die aktuell gültigen Vorschriften zu den verschiedenen Reparaturmöglichkeiten, den angemessenen Reparaturmethoden und der Wirtschaftlichkeit einer Reparatur unter Berücksichtigung des Gesamtzustandes des Reifens kennt der auf diese Tätigkeiten spezialisierte und zertifizierte Vulkaniseur."


    Aber jetzt bitte keine Versicherungsdiskussion draus machen. :shhh:

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