Post aus Italien

  • #12

    Hi André,


    bzgl. der Verjährung hatten wir auch nachgeforscht und folgendes beim ADAC gefunden:



    "Rechtskräftige Bußen verjähren in Italien zum Beispiel erst nach fünf Jahren, in Spanien nach vier Jahren. Das Bußgeld kann im Ausland etwa dann später vollstreckt werden, wenn Urlauber bei einer Verkehrskontrolle überprüft werden.24.07.2023"



    Das war mir dann doch zu heikel, zumal ich jedes Jahr nach Italien fahre....


    Grüße


    Stefan

  • #13

    Die ist ja nicht rechtskräftig geworden, weil vor Zustellung verjährt.


    Wenn die Busse rechtzeigig zugestellt wird und man dann nicht zahlt, könnte die nächste Kontrolle innerhalb der 5 Jahre dann unangenehm werden. In DE und AT geht sowas aber in der Regel direkt an ein Inkasso-Unternehmen und die fackeln in der Regel nicht lange.

    Das Leben ist kein Ponyschlecken!

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