Eintragungen an der Mt09

  • #1

    Was habt ihr an euren MTs alles eintragen lassen und was habt ihr bezahlt?


    Bei mir waren es Rizoma Lenker, Wilbers Federbein, Puig Scheibe, Akrapovic Komplettanlage, Brems/-kupplungshebel.


    Vieles hat ja eine ABE, KBA somit nicht zwingend Eintragungspflichtig, außer der Rizoma Lenker. Man nimmt bei den Anbauteilen die ABEs mit und gut.

    Oftmals fehlt aber der Platz für das ganze Papierzeugs.

    Also habe ich beschlossen alles eintragen zu lassen bzw habe mir erst mal für alles beim TÜV die Bescheinigungen geholt (Kostenpunkt für Sammelbescheinigung 80€).

    Montag gehts auf die Behörde und alles wird eingetragen. Kostenpunkt soll wohl um die 12-15€ sein. Neuer KFZ Schein wird ausgestellt ggf mit Anhang je nach Menge der Eintragungen.


    Mich würde interessieren, was ihr habt eintragen lassen und was habt ihr bezahlt?

    So hätten neue User einen kleinen Überblick.


    LG

    Behandle andere so, wie Du von ihnen behandelt werden willst 8)

    Goldene Regel

  • #3

    Bei mir ist auch alles eingetragen, bis auf die Folierung.


    Eule, deine Aussage ist leider so nicht korrekt.

    Die ABE bezieht sich fast immer ausschließlich auf ein ansonsten komplett originales Fahrzeug, ähnlich auch bei Typsierten E-Prüfzeichen. Somit sind meistens alle ABE‘s hinfällig, und der Kulanz der Prüfer und Rennleitung ausgeliefert.

    Steht so auch immer in den ABE‘s drinnen.

    Dabei ist das auch egal, ob oder in wie fern das mit anderen Umbauten sich beeinträchtigt, Beispiel Lenker und Fußraste.

    Somit heben sich die ABE‘s vom Lenker und Fußraste gegenseitig auf.

    Auch ein ABE freier und nicht eintragungspflichtiger Kurzer Kennzeichenhalter oder LED Blinker beeinflussen dabei andere ABE‘s, weil es nicht mehr Original Serienmäßig ist.

  • #4

    Spätestens hier muss ich mal: Du irrst dich!


    Die Krönung von allem: Ein KZH kann nichts beeinflussen was eine Zulassung hat bzw. bedarf.

    Anderes Beispiel: Ein Kupplungshebel (bedarf keinerlei Zulassung) nimmt keinen Einfluss auf anderweitige zulassungspflichtige Teile. LED-Blinker mit E-Zulassung auch nicht .... u.s.w..


    Da wo du dann eher den Punkt triffst: Anderer Lenker i. Verb. mit anderer Lenkerklemme / Riser!


    Die Prüfer bei einer HU schauen auf den Bezug, auf eine Verbindung zu den einzelnen Produkten die verbaut sind. Wenn eine 6 Zoll Felge eingetragen ist, Serie eine 5,5 Zoll und man hat einen ABE-Lenker montiert, gibt es keine Probleme mit der ABE.

  • #5

    Wenn du meinst. Jeder hat seine Meinung ob sie nun richtig ist oder nicht, es bleib deine Meinung.

    Frage : Tauschst du deinen KZH gegen einen Kürzeren, ist dein Motorrad dann noch Serienmäßig Original wie im Auslieferungszustand von Yamaha.? Ja oder Nein.

    Denke rein rechtlich sollte das somit geklärt sein oder. 😉


    Hier wird das Thema relativ genau erklärt .


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  • #6

    Beim Lenker damals musste ich das Teilegutachten ausdrucken. Bei allen anderen Anbauteilen waren die ABEs dabei.

    Ganz vergessen, die Stahlflex Leitungen werden ebenfalls eingetragen.

    Behandle andere so, wie Du von ihnen behandelt werden willst 8)

    Goldene Regel

  • #7

    Komme grad von der Zulassungsstelle. Für alles 16,10€ bezahlt.

    Neuen Schein und Brief bekommen.

    Behandle andere so, wie Du von ihnen behandelt werden willst 8)

    Goldene Regel

  • #8

    markus237 Boxer_Leichtgewicht


    Ich erlaube mir einen kurzen Kommentar.




    Es handelt sich um unbestritten um drei bzw vier ggf. ganz verschiedene Motorräder, auch wenn's augenscheinlich das gleiche ist, zumindest von Seiten der Prüfnummern und Zeiten.

    ...1) ABE gem. StVZO, (Zulassung - nach StVZO, das kann auch ein sog Custom-Bike sein, wo es überhaupt keinen Serienstand gibt)

    oder 2) RREG...EWG (Zulassung - nach 1961 EWG)

    oder 3) RREG...EG ( (Zulassung - nach 2002 EG)

    oder 4) EU...2013... oder (Zulassung - nach 2013 EU )


    Es gelten somit verschiedene Zulassungsverfahren. Welches jetzt für das Motorrad mit dem neuen Anbauteil gilt ist u.a. von der Zulassung der Maschine abhängig.

    Das Wort "oder" und auch

    das Wort "ansonsten" sind somit maßgeblich - letzteres zweifelsfrei mehrdeutig -

    "ansonsten" bedeutet... u.a. wenn sonst alles "in Ordnung" vielmehr "alles soweit zulässig ist". Man muss ja einen Prüfungsrahmen für ein Zubehörteil festlegen, was ansonsten nicht möglich wäre. So zumindest die Rechtsprechung. Im Zweifel klären das Gerichte.


    "ansonsten" kann auch "dem Anschein nach" bedeuten, d.h. für einen Prüfer ist das Bike dem Anschein nach im Serienzustand, dann darf er... "ansonsten" nicht.


    Im Umkehrschluss bedeutet das, wenn Fahrzeuge in zulässigerweise am Straßenverkehr teilnehmen - meist im Serienzustand.

    Das Wort "ansonsten" hätte man nicht weglassen können, da es über diesen langen Zeitraum keinen einheitlich geregelten Serienzustand eines über die Jahre gebauten Serienfahrzeuges gab. Bsp. MOPF Fahrzeug von 2020 EG-Zulassung noch aus dem Jahre 200X.


    Viele Eintragungen erfolgen daher aus zulässigen Vereinfachungsgründen: Der Prüfer kann, muss aber hier keinen Serienzustand erkennen. Zwingen kann man diesen nicht, Daher immer wieder "Welchen Prüfer hattest du, gib mal einen Tip". Es sind als aaS eben Prüfingenieure die sich in ihrem zulässigen Rahmen frei dafür/dagegen entscheiden können. Und genau so ist es mit Polizisten, hierbei sehen die Folgen nur anders aus. Erachtet der Polizist den Zustand als "Serienmäßig" bzw "Zulässig" mitsamt Folgen dessen.


    Ggf. habt ihr beide Recht


    Auch das mit den "E-Nummern" stimmt im weitesten Sinne. Aber... durch die "E-Nummer" (E-Prüfung) eines Teils tritt anstelle des Originalteiles ein gleichwertiges Zubehörteil. E-geprüfte Teile sind ja innerhalb der EU frei austauschbar, weswegen diese dann als Seriengleich angesehen werden. Mit der Folge dass das Fahrzeug i.W.s. immer noch Seriengleich/-mäßig ist - nicht nur Seriennah.


    Also, schwieriges Thema, überlassen wir dieses Feld den wirklichen Fachleuten.


    Tatsächlich entscheiden oft einige Worte oder auch nur Satzzeichen, wie etwas ausgelegt werden muss/sollte. Hat jeder wohl schon einmal in dem einen oder anderen Vertrag mit zu tun gehabt.


    Gruss und schönen Tag


    P.S. Youtube hilft dir vor Gericht nicht... nur ein guter Rechtsanwalt in Grenzfällen oder bei Streitigkeiten mit der Versicherung. Die dann alles aus dem Hut zaubert, was sie am Zahlen hindern könnte.


    Im Übrigen vertrete ich persönlich die Ansicht, das

    a) nicht sofort jede Betriebserlaubnis erlischt - durch den Anbau eines Zubehörteiles ob E-genehmigt oder nicht.

    b) bei Sicherheitsrelevanten Teilen erlischt diese, lebt jedoch wieder auf mit der ABE.


    Im Übrigen müsste insbesondere aufgrund einer polizeilichen Mängelmeldung (Verwaltungsakt), welches ein echtes Erlöschen der Betriebserlaubnis zur Folge hatte, tatsächlich jedes Fahrzeug bei der Behörde eine neue Betriebserlaubnis beantragen - also nicht nur Rückbau und fertig. Googelt das oder fragt nach, es ist so.

    Hier wird aber wirklich mal auf den Halter Rücksicht genommen und derartiges nicht durchgesetzt.


    Ich bin aus dem Thema raus, dieser Text reicht ja wohl auch.

  • #9

    Hallo,hab mir ein Hyperpro Federbein mit ABE eingebaut und wollte die viele Papiere nicht mitschleppen.

    Also dachte ich mit der Abe zum TÜV und eintragen lassen..falsch gedacht.

    Die Nummer des Federbeins ist im eingebauten Zustand nicht lesbar und deswegen nicht Eintragbar.

    Also schleppe ich die Abe wieder mit :(

  • #10

    Ist ja witzig. Dann ist das ja nun so bei einer zukünftigen Kontrolle / HU:


    - du zeigst die ABE vor

    - die Nummer ist nicht lesbar

    - alle schauen doof in die Runde ^^ ....... trinken wir ein Bierchen?! ;)


    Ok, kann man ja wohl nicht ändern. :)

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