RN69 Flacher Lenker und mehr Druck auf dem Vorderrad
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- RN 69
- skilexist
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#485 Ach ja, alles mit kba
Gruß Thoby
heben die sich aber nicht auf. Ich meine die ABE beim Lenker hat nur Gültigkeit, wenn der Rest, also die Riser, Originalteile sind.
Lass mich da aber gerne korrigieren.
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#487 heben die sich aber nicht auf. Ich meine die ABE beim Lenker hat nur Gültigkeit, wenn der Rest, also die Riser, Originalteile sind.
Lass mich da aber gerne korrigieren.
kommt auf die ABE an.
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#488 aus interesse habe ich mal bei LSL nachgelesen und dort steht:
Verwendungsbereich
Die Verwendung des unter Pkt. 1. beschriebenen Umrüstung ist grundsätzlich an allen in Anlage V
aufgeführten Kraftradtypen mit Typgenehmigung (ABE gem. § 20 StVZO oder EG-BE gem. RREG
92/61/EWG oder RREG 2002/24/EG bzw. VO (EU) Nr. 168/2013) bei ansonsten serienmäßiger
Ausrüstung zulässig.die letzen vier worte sind entscheidend. somit ist Lenker inkl neuem Riser ohne Eintragung trotz ABE nicht zulässig.
Falls man an einen überpeniblen Ticketschreiber kommen sollte, kann das schonmal teuer werden.
daher beides eintragen lassen und gut ist.
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#489 jop, das steht in manchen ABE drin und in manchen nicht. Diese vier Worte sind entscheidend. Nicht nur bei Lenkern, auch bei Hebeln zb.
Deshalb muss ich bei manchen "aber es hat doch alles eine ABE" manchmal etwas schmunzeln. Ja, für sich hat alles eine ABE, aber halt manchmal auch zusammen.
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