Umbau bzw. Teile ersetzen an der MT 09 RN69

  • #631

    Ich müsste mal auf meinem RN43 Yamaha Windschild gucken ob da eine E-Nummer drauf ist, aber ich glaube nicht.

    Könnte es sein dass da Yamaha oder so draufsteht? Weil im Zweifel bei einer Kontrolle muss der Polizist das ja erkennen.

  • #632

    Anfrage an Yamaha Deutschland ist nun raus mit der bitte um Aufklärung bzw. kurze Erläuterung.

    Der Kollege argumentierte auch erst, dass es keiner Prüfung Bedarf da es ein Originalteil wäre, den Vergleich zu einer Auspuffanlage, Hebeleien, Fussrasten usw. welche mit ABE geliefert werden, hat er aber sofort aufgenommen und leitet die Anfrage nun weiter....


    Am Ende denke ich selbst schon, dass hier gerade viel Wirbel um fast nix gemacht wird, aber so kann man sich natürlich in der Winterpause auch mit dem Motorrad beschäftigen ;)


    Wenn gewünscht teile ich gerne meine persönlichen Ergebnisse mit - denke aber den Schritt hatte vor mir auch schon jemand hier im Thread geteilt?

    Simson S50 --> Daelim GN125 --> Simson S51 --> Simson KR51/1 --> Yamaha R6 RJ15 --> Yamaha MT09 *SportTracker* RN29 --> Yamaha MT09SP RN69

  • #635

    Auf dem Schild (und weiteren Teilen) meiner alten SportTracker RN29 war eine Nummer und ABE Dokumnte dazu. (komplett für Windschild, Seitentafeln und Carbonfender vorn, Fussrasten Fahrer)

    Simson S50 --> Daelim GN125 --> Simson S51 --> Simson KR51/1 --> Yamaha R6 RJ15 --> Yamaha MT09 *SportTracker* RN29 --> Yamaha MT09SP RN69

  • #636

    Die SportTracker war ein Sondermodell der RN29 und ist mit dem ganzen Aufbau durch das Zulassungsverfahren gegangen.

    Somit sind die Teile die daran verbaut wurden auch "erlaubt" und tragen auch dementsprechend eine Nummer und sei es nur eine Artikelnummer


    Beim Fly Shield was es von Yamaha zur RN29 gab hat mir mein Händler gleich gesagt ... das hat keine ABE.

    Eine Nummer etc. konnte man auch nicht finden.

    Das hätte Yamaha aber sicherlich gemacht, wenn das Teil mit durch das Zulassungsverfahren gegangen wäre.


    Meine Persönlich Meinung:

    Beim Fly Shield der RN29 ist es bis jetzt niemanden aufgefallen, auch der TÜV hat das nie bemängelt und das sehe ich auch nicht so extrem kritisch.

    Bei anderen "wichtigen" Teilen (Griffe / AGA), die eine ABE oder E-Nummer benötigen, würde ich aber vorsichtig sein.

  • #637

    Sehr geehrter Herr Bourel,


    vielen Dank, dass Sie sich für Yamaha Motor entschieden haben.


    Der Windschild ist in der Typgenehmigung des Fahrzeugs bereits eingetragen und benötigt daher keine ABE


    Falls wir Ihnen darüber hinaus noch anderweitig behilflich sein können,
    zögern Sie bitte nicht, sich an uns zu wenden.


    Wir wünschen Ihnen eine frohe Vorweihnachtszeit.



    Mit freundlichen Grüßen,

    Enrico
    Kundenservice / Yamaha Motor Europe
    Hotline: 02131/2013-500servlet.ImageServer?oid=00D0O000000qluf&esid=0183X00001EDcFT&from=ext


    Dies hat mir Yamaha geschrieben.

  • #638

    Wenn dem so wäre, dann brauchte Yamaha auf keinen genehmigungspflichtigen Teil mehr ein eZeichen zu machen.

    Für Die, die es brauchen: Ausdrucken und wenn mal wirklich einer was zu motzen hat, vorzeigen.

    Im schlimmsten Fall zahlt der Enrico die Zeche :lachen:

  • #639

    Die Antwort sieht stark nach der eines Praktikanten aus. Die Frage ob der das dann auch bezahlen kann, wohl eher nicht.

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