MT-09 SP --> Drosselklappenstellmotor
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- RN 43 SP
- MT-Rider
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#43 Hallo, ok, werde notfalls mal den Anwalt kontaktieren. Würde das Motzorrad gern weiterfahren, aber nur wenns einwandfrei funktioniert. Ich habe auch besseres zu tun, als permanent zum Händler zu rennen.
Motorradurlaub, kann ich leider in diesem Urlaub schon mal vergessen ;((
mfg Harald
Voraussetzungen für die Wandlung bzw. den Rücktritt eines PKW sind:
Ein oder mehrerer Mängel am Fahrzeug. Insbesondere ein Sachmangel kann einen Rücktritt ermöglichen.
Abgelaufene oder entbehrliche Frist. Insbesondere zweimal erfolglose Nachbesserung.
Rücktrittserklärung und deren Zugang.
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#44 Hallo, ok, werde notfalls mal den Anwalt kontaktieren. Würde das Motzorrad gern weiterfahren, aber nur wenns einwandfrei funktioniert. Ich habe auch besseres zu tun, als permanent zum Händler zu rennen.
Motorradurlaub, kann ich leider in diesem Urlaub schon mal vergessen ;((
mfg Harald
Voraussetzungen für die Wandlung bzw. den Rücktritt eines PKW sind:
Ein oder mehrerer Mängel am Fahrzeug. Insbesondere ein Sachmangel kann einen Rücktritt ermöglichen.
Abgelaufene oder entbehrliche Frist. Insbesondere zweimal erfolglose Nachbesserung.
Rücktrittserklärung und deren Zugang.
Das Recht ist zwar auf deiner Seite, aber damit hast du immer noch kein neues Moped.
Du solltest dem Händler vielleicht mal etwas Druck machen
Gruß Sigi
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#45 Hallo, kleiner Zwischenbericht.
-> Motorrad steht immer noch in der Werkstatt, Händler wartet auf Teile von Yamaha Deutschland (welche das sind, wird mir aber nicht verraten...)
-> Ersatzfahrzeug für die Zeit der Reparatur gibt es auch nicht (laut Garantiebedingungen von Yamaha ist das nicht vorgesehen..)
VG iboil
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#49 (laut Garantiebedingungen von Yamaha ist das nicht vorgesehen..)
Mal reingeschaut in die Garantiebedingungen?
Und ja, ich würde mich auch ganz schnell von dem Händler trennen.
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#50 Hallo Wotex,
habe soeben mit Yamaha Deutschland telefoniert. Es besteht laut den Garantiebedingungen kein Anrecht auf ein Ersatzfahrzeug, egal wie lange die Reparatur auch dauern wird ;((
Ich bekomme die Garantiebedingungen jetzt auch noch schriftlich zugeschickt.
Von Händler werde ich so noch nicht trennen können, muss ihm noch die Möglichkeit der Nachbesserung geben, ggf. vom Kauf zurücktreten (Vertragspartner ist nicht Yamaha sondern der Händler).
VG iboil
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