MT-09 SP --> Drosselklappenstellmotor

  • #41

    In der selben Werkstatt? Bzgl. Wandlung wäre dass dann schon der dritte Versuch. Bin aber kein Rechtsexperte. Dazu bitte einen Anwalt fragen.

  • #42

    Soviel wie ich weiß, muss man drei Versuche zur Reparatur bzw. Nachbesserung zulassen; erst dann kann man den Kaufvertrag wandeln

    Meine Umbauten bisher:

    Yamaha kurzer Kennzeichenhalter

    Yamaha LED-Blinker

    Yamaha Alu-Kettenschutz

    Yamaha Kühlergitter

    Yamaha Gepäckträger

    Yamaha Topcase 50l

    Scottoiler

    CLS-Heat Steuerung für die Heizgriffe

    Gilles Brems- Kupplungshebel

    Abrapovic Komplettanlage

  • #43

    Hallo, ok, werde notfalls mal den Anwalt kontaktieren. Würde das Motzorrad gern weiterfahren, aber nur wenns einwandfrei funktioniert. Ich habe auch besseres zu tun, als permanent zum Händler zu rennen.


    Motorradurlaub, kann ich leider in diesem Urlaub schon mal vergessen ;((


    mfg Harald


    Voraussetzungen für die Wandlung bzw. den Rücktritt eines PKW sind:

    Ein oder mehrerer Mängel am Fahrzeug. Insbesondere ein Sachmangel kann einen Rücktritt ermöglichen.

    Abgelaufene oder entbehrliche Frist. Insbesondere zweimal erfolglose Nachbesserung.

    Rücktrittserklärung und deren Zugang.

  • #44

    Das Recht ist zwar auf deiner Seite, aber damit hast du immer noch kein neues Moped.

    Du solltest dem Händler vielleicht mal etwas Druck machen

    Gruß Sigi 8)

    Starflite, Kreidler RM 50, CB 900F bol dor, CBX 750F, CBR 1000 sc21, Gpz 900R, FZR 10003LE, CBR 900RR sc28,

    CBR1100 XX, MT 09 RN 43 in ständiger Verbesserung.

  • #45

    Hallo, kleiner Zwischenbericht.


    -> Motorrad steht immer noch in der Werkstatt, Händler wartet auf Teile von Yamaha Deutschland (welche das sind, wird mir aber nicht verraten...)

    -> Ersatzfahrzeug für die Zeit der Reparatur gibt es auch nicht (laut Garantiebedingungen von Yamaha ist das nicht vorgesehen..)


    VG iboil

  • #46

    Auf jeden Fall nicht sehr kundenfreundlich. Ob das wohl von Yamaha so vorgesehen ist? Wäre ja schön wenigstens vielleicht zeitweise ein Ersatzfahrzeug zu haben.

    Gruß Sigi

    Starflite, Kreidler RM 50, CB 900F bol dor, CBX 750F, CBR 1000 sc21, Gpz 900R, FZR 10003LE, CBR 900RR sc28,

    CBR1100 XX, MT 09 RN 43 in ständiger Verbesserung.

  • #47

    Kundenbindung erreicht man auf die Art nicht.

    Gruß Sigi

    Starflite, Kreidler RM 50, CB 900F bol dor, CBX 750F, CBR 1000 sc21, Gpz 900R, FZR 10003LE, CBR 900RR sc28,

    CBR1100 XX, MT 09 RN 43 in ständiger Verbesserung.

  • #48

    Ich würde mich auch nach einem neuen Händler umsehen.

    Der scheint durch sein Verhalten an weiteren Geschäftsbeziehung nicht interessiert zu sein.


    Ich kenne sowas aber auch, aber nur von einem Suzuki/KTM/Triumph Händler

  • #49

    Mal reingeschaut in die Garantiebedingungen?


    Und ja, ich würde mich auch ganz schnell von dem Händler trennen.

  • #50

    Hallo Wotex,


    habe soeben mit Yamaha Deutschland telefoniert. Es besteht laut den Garantiebedingungen kein Anrecht auf ein Ersatzfahrzeug, egal wie lange die Reparatur auch dauern wird ;((


    Ich bekomme die Garantiebedingungen jetzt auch noch schriftlich zugeschickt.


    Von Händler werde ich so noch nicht trennen können, muss ihm noch die Möglichkeit der Nachbesserung geben, ggf. vom Kauf zurücktreten (Vertragspartner ist nicht Yamaha sondern der Händler).


    VG iboil

  • Hey,

    dir scheint die Diskussion zu gefallen, aber du bist nicht angemeldet.

    Wenn du ein Konto eröffnest merken wir uns deinen Lesefortschritt und bringen dich dorthin zurück. Zudem können wir dich per E-Mail über neue Beiträge informieren. Dadurch verpasst du nichts mehr.


    Jetzt anmelden!