Umrüstung Blinker von 10W zu 21W
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- RN 57 Tracer
- Hussiqvar
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#7 musst Du nicht - ich habe auch nur hinten LED, vorne noch die Originalen !
Da wurde mir gesagt das ist nicht zulässig !
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#8 Da wurde mir gesagt das ist nicht zulässig !
Zu 100% ist das zulässig, wenn du LED Blinker mit E Prüfzeichen nimmst.
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#9 Zu 100% ist das zulässig, wenn du LED Blinker mit E Prüfzeichen nimmst.
Beim Kauf meiner Tracer im Mai wollte ich über den dazugehörigen 700€ Gutschein ein Paar originale Yamaha LED-Blinker erwerben, da ich nur vor hatte die hinteren zu tauschen. Da meinte aber der Händler bzw. Verkäufer das dies nicht zulässig wäre und man auch vorn auf LED umrüsten müsste.
Gibt es denn eine klare Regelung vom Gesetzgeber ?
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#10 Beim Kauf meiner Tracer im Mai wollte ich über den dazugehörigen 700€ Gutschein ein Paar originale Yamaha LED-Blinker erwerben, da ich nur vor hatte die hinteren zu tauschen. Da meinte aber der Händler bzw. Verkäufer das dies nicht zulässig wäre und man auch vorn auf LED umrüsten müsste.
Gibt es denn eine klare Regelung vom Gesetzgeber ?
Da wurdest du wohl falsch informiert....
Im Gesetzestext steht nichts von LED oder Glühbirne.
Lediglich wie die Blinker positioniert sein müssen, Frequenz etc.. und eben, dass sie zugelassen (E-Nummer) sein müssen.
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