Soziusgriffe

  • #1

    Hi@all!


    Wenn man die Soziusgriffe abbaut, hat man da rechtlich oder zulassungstechnisch etwas zu befürchten?


    Gruß Stephan

    "Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht zum Ohr abfließen."

  • #2

    Rechtlich darfst du "Bauart Bestimmt" erstmal gar nichts am Motorrad entfernen.


    Und solange sie in den Papieren für den 2 Mann Betrieb eingetragen ist, sind Haltegriffe zwingend erforderlich.



    Theoretisch kannst du sie aber auf 1 Mann Betrieb umschreiben lassen, dann sollte Austragen kein Problem sein.



    Ob es irgendjemand interessiert, steht auf einem anderen Blatt :eusa-shifty:




    Das gleiche gilt übrigens auch für die Griffschalen :eusa-shifty: :lol:

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