Alles anzeigenIch streite mich auch weiter mit Motea...
Nachdem als Antwort lapidar kam, sie bräuchten die angeforderten genauen Fotos (!) von den orig. Hebeln, da die Widerrufsfrist ja bereits abgelaufen sei
Habe kurz erläutert, dass ich ja nicht wegen Nichtgefallen widerrufe, sondern einen schweren konstruktiven Mangel der Ware geltend mache und meines Wissens die Produkthaftung des gewerbl. Verkäufers greift, wonach in den ersten sechs Monaten er sogar in der Beweispflicht wäre, mir den einwandfreien Zustand der Ware nachzuweisen, was widerlegt ist durch den Hinweis der Yamaha-Werkstatt auf der Rechnung!
Liege ich da falsch?
Gibt es schon ein Update?