Gewährleistungen sind gesetzlich vorgeschrieben und genauso ist gesetzlich vorgeschrieben worden, das freie Werkstätten berechtigt sind den Service durchzuführen.
Aber....war klar....sie müssen den Nachweis bringen fachlich geschult zu sein. Und bei freien Werkstätten wird ein Kulanzantrag nach der Gewährleistung abgelehnt. Es ist dann halt Kulanz und keine Pflicht mehr. Hingegen hat ein Kulanzantrag eines Vertragshändlers und Service alles bei dem hohe Chancen auf Erfolg.
Also das ganze trennt sich erst nach den 2 Jahren. Lt meinem Händler hat er bisher bei Motorschäden innerhalb der ersten 4 Jahren immer Kulanz bekommen. Nach 4 Jahren ist es dann 100% egal wo du es machst, solange du der Werrkstätte vertraust es richtig zu machen. Die hohen Hürden für Schulungen sind ebenfalls reduziert inzwischen durch Gerichtsurteile. Die müssen ihre Schulungsanweisungen auch rausgeben,wie alles andere was der Händler bekommt. Werkstatthandbuch kann jeder Betrieb kaufen inzwischen. Aber halt nur Betriebe mit dem passenden Nachweis.
Die Software um es einzutragen online ist Lizenspflichtig, aber eine Universalsoftware und benötigt halt jede Werkstatt inzwischen. Stempel und Farbkissen reichen nimmer. Aber das ist ein Single Abo und für alle Marken geeignet. Nur zusätzliche Werkstattinfos werden Modell oder Herstellerweise nachgekauft.