Alles anzeigenErschreckend, dass man mit einem Motorrad mit 15 bzw. 13 Jahre alten Reifen die HU besteht.
Ging mir ähnlich, allerdings bei meinem Anhänger. Neu TÜV dieses Jahr, die Reifen sind Erstausstattung und 2010. Meine Frage zum Prüfer, ob die wirklich noch zulässig sind aufgrund des Alters wurden mit: solange keine Risse zu sehen sind, alles ok. Werden etwas hart sein, aber Grip ist beim Anhänger zweitranging. Muss dazu sagen, Garage für Anhänger, also fast konstant im Dunkeln ohne UV, sehen fast neu aus, Anhänger ungebremst, daher auch fast noch volles Profil.
Gilt lt seiner Aussage nicht für Motorfahrzeuge, da ist 10 Jahre Höchstalter. Für Anhänger gilt Augenscheinprüfung. Das die 13 Jahre alt sind und durchkommen, ist also Fehler des TÜV, allerdings gibt es keine gesetzliche Grundage, sondern nur TÜV-Verordnungen. Die haben bestenfalls Empfehlungscharakter. Man muss das aus dem Kontex sehen. TÜV wurde gegründet wegen Dampfmaschinen und explodierender Kessel mit tödlichem Ausgang. Da der Gesetzgeber mit dem technischen Fortschritt nicht schnell genug neue Gesetze zusammen bekommt, hat man ein technische Instanz davor geschaltet.
Unterm Strich heist das: der TÜV Prüfer hat entgegen seinen Vorgaben durchgewunken. Das ist keine Ordnungswidrigkeit, folglich Straffrei. Allerdings ganz schön fahrlässig, weil diese Reifen definitiv Unfallträchtig sind, da viel zu wenig Grip in Gefahrensituationen.