Beiträge von Sigi63

    Kann aber passieren, dass das "zuwenig an Prügel" noch ausgeglichen wird. Er hat sich ja selbst geoutet, besser wäre noch gleich seine Adresse gewesen.

    Nicht jeder ist über seine "Amtshilfe " erfreut.

    Gruß Sigi

    Als Halter bist du für einen Schaden verantwortlich, der mit dem Motorrad verursacht wird. Dafür muss die Kfz Haftpflicht aufkommen.


    Das ist richtig, für Schäden am Motorrad ist natürlich der Probefahrer verantwortlich. Kann aber leider auch langwierig sein, von dem seinen Schaden ersetzt zu bekommen. Ich habe zwar bisher auch immer potenzielle Käufer ohne Hinterlegung des Kaufpreises fahren lassen, aber bei der MT-09 war mir das dann doch zu viel Kohle. Da lag das Geld vorher bei mir auf dem Tisch und wurde gemeinsam gezählt. Dann durfte er auch fahren.

    Gruß Sigi