Super gemacht , Danke für die Info. Was haben die Riser gekostet?
Beiträge von skilexist
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Kannst du mal Fotos einstellen?
VG
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Seid ihr nie frisierte Mofas gefahren 🤔😉🥱
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Hallo skilexist,
mit etwas Glück bin ich am Wochenende wieder in den heimatlichen Gefilden, zurück bei meinen Schätzchen. Dann kann ich das Prüfprotokoll der technischen Abnahme durch den KÜS Ingenieur nach §19 (3) StVZO des XD1 an meiner RN69 scannen und hier einstellen. Dies ist das Gutachten, mit welchem man auf der Zulassungsstelle dann die Eintragung der technischen Änderung vornehmen lassen kann (den Wisch kennt jeder, der schonmal was hat eintragen lassen). Bis zur Eintragung reicht auch das vorrübergehende Mitführen dieser technischen Abnahme-Bescheinigung, falls zwischen Abnahme und Termin auf der Zulassungsstelle eine Kontrolle käme.
Ich werde jedoch personenbezogene Daten von mir in dem Dokument unkenntlich machen, etwas was ich JEDEM in öffentlichen Foren generell empfehlen würde.
Zulassungebestätigungen Teil 1 oder 2 würde ich auch niemals raten, öffentlich im Netz einzustellen. Denn Vollname, Geburtsdatum und Adresse sind eine Einladung zum Identitätsdiebstahl (von Schweinereien mit SCHUFA-Auskunft-Schwindeleien ganz abgesehen). In dem Beitrag von mir weiter vorne habe ich auch nicht gerade zufällig (wie auch in anderen Beiträgen von mir in diesem Forum) mein Kennzeichen unkenntlich gemacht, dito bei Fzg.Identnummern (z.B. beim 94dB Standgeräusch-Typenschild im Auspuffbeitrag).
Zur Eintragung des XD1 wird dieses Prüfdokument aber niemandem etwas bringen, denn dieses gilt nur für mein Motorrad mit meiner Fzg.Identnr. Für euch entscheidend ist das Gutachten vom TÜV Rheinland über den XD1 Lenker nach Montage an eurem Motorrad plus dessen Abnahme nach §19 (3) StVZO bei TÜV, KÜS, Dekra, GTÜ... Deshalb heißt das auch Einzelabnahme.
Ich habe gesehen, dass das Gutachten Nr. 134KA0023-06 im Internet frei einsehbar ist, vom Inhaber also öffentlich gestellt wurde (Paschburg & Wunderlich). Es sollte also keine urheberrechtlichen Probleme geben, wenn ich es hier anhänge. Falls der Admin das anders sieht, bitte den Anhang löschen. Dieses LSL-Gutachten ermöglicht dem Prüfingenieur anhand der Punkte 3., 4. und 5. den Lenker anhand der im Gutachten belegten Prüfungen einzutragen, wie gesagt per Einzelabnahme. Das geht problemlos, wenn ihr ihn nicht gerade sehr "exotisch" montiert habt, eine normale Lenk-, Brems- und Fahrfunktion gewährleistet ist.
Danke für Deine Mühen und ausführliche Beschreibung. VG
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Ne, is klar; hat im Fach „Vetkaufsstrategien“ gut aufgepasst😉
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Wenn ich das hier so lese, warum kauft ihr euch nicht einfach eine KTM 890 R, da passt alles schon und ihr könnt euch den Zirkus sparen.
No need to read😉ausserdem hat sie nur 2 Zyl. und kommt aus AT😊
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Aber das ist ja genau den Punkt: „Grundsätzlich und als Grundlage“ steht da aber wenn den Abstand zwischen Lenker und Tank/Hutze so gering ist, dass man sich - je nach Armaturenposition - die Finger einklemmt - und das ist bei dem Xd1 und XD2 so - ( schaut euch meine Fotos an), dann wird der SV den Lenker leider nicht eintragen. Und die beiden Lenker sind ja auch nicht in der ABE für die RN69 hinterlegt… Warum wohl…??!!!
Ich bin wirklich mal gespannt ob wir hier eine Eintragung sehen werden🤔Freuen würde es mich sehr😊😊😊
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Hallo Jli,
Du schreibst: "Wenn eine ABE bestünde, hätte ich den Lenker nicht eintragen lassen müssen."
Dem entnehme ich, dass der XD1 bei deiner MT09, RN69 bereits eingetragen ist? Super!
Kannst du mal bitte einen screenshoot der Zulassungsbescheinigung hier zeigen? !
VG
Roland
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und noch ein Nachtrag: In der aktuellen ABE sind sehr wohl Sonderlenker für die RN69 hinterlegt. Aber halt nicht der XD1 oder 2 ! und ich glaube deshalb, weil der Abstand zum Tank zu gering ist. Die haben diese beiden doch bestimmt auch mit geprüft. Somit bekommst du die dann wahrscheinlich und leider auch nicht eingetragen, Anyway, ich fahre trotzdem erstmal damit weiter😏
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Lieber Just lean it,
schau dir bitte mal meinen bebilderten Beitrag – den Ersten dieses treats – an! Sieht aus wie deiner
Das ist ja genau das, was ich gemacht habe, lediglich mit dem XD2 Lenker, der aber nur etwas breiter ist, ansonsten annähernd baugleich!
Nur, meines Wissens gibt es weder für für den XD2, noch für den XD1 ein Gutachten. LSL legt auch keine Gutachten bei, die geprüften Lenker werden in der ABE hinterlegt und da sind diese beiden nicht dabei.
Ich würde mich sehr freuen wenn sich da etwas geändert hat und du mich „eines Besseren belehrst“.
Schöne Farbe, übrigens👍
VG