Zitat: "Nach den vereinbarten Versicherungsbedingungen (AKB) erfolgt die Regulierung des Fahrzeugschadens ohne die gesetzliche Mehrwertsteuer. Sofern beim Kauf eines Ersatzfahrzeuges jedoch Mehrwertsteuer angefallen und uns dies durch gesonderten Ausweis in der Rechnung nachgewiesen wird, werden wir die schadenbedingte Differenz erstatten.
Die Obergrenze ist aber der Brutto-Wiederbeschaffungswert Ihres gestohlenen Fahrzeuges."
Heißt für mich, dass ich die Mwst. wahrscheinlich erst bei einem Moppedneukauf erstattet bekomme.
Will mich aber nicht beklagen, schließlich wurden bei meiner Gesamtsumme Anbauteile großzügig und nachweisfrei angerechnet.
Und das Geld war einen Monat nach Klau überwiesen..