Alles anzeigenZitat: "Nach den vereinbarten Versicherungsbedingungen (AKB) erfolgt die Regulierung des Fahrzeugschadens ohne die gesetzliche Mehrwertsteuer. Sofern beim Kauf eines Ersatzfahrzeuges jedoch Mehrwertsteuer angefallen und uns dies durch gesonderten Ausweis in der Rechnung nachgewiesen wird, werden wir die schadenbedingte Differenz erstatten.
Die Obergrenze ist aber der Brutto-Wiederbeschaffungswert Ihres gestohlenen Fahrzeuges."
Heißt für mich, dass ich die Mwst. wahrscheinlich erst bei einem Moppedneukauf erstattet bekomme.
Will mich aber nicht beklagen, schließlich wurden bei meiner Gesamtsumme Anbauteile großzügig und nachweisfrei angerechnet.
Und das Geld war einen Monat nach Klau überwiesen..
Kurzes Update:
Nachdem ich nun mit dem Kauf einer Tiger Sport ins Triumph Lager gewechselt bin, wurde mir heute die Mehrwertsteuer erstattet.
Kurzes Telefonat und Einreichen des Kaufvertrages sowie Fahrzeugbrief als pdf genügten der Allianz.
Grüße