Beiträge von dergeorg

    Wenn du noch nie bei schneebedeckter Fahrbahn Motorrad gefahren bist, werden dir auch Winterreifen nicht wirklich weiterhelfen. Am sichersten sicher mit dem Hänger über die Autobahn. Wenn ein richtiger Wintereinbruch kommt, wird zeitweise selbst die Brennerautobahn gesperrt. Und wenn´s nicht ganz so dicke kommt, wirst du auf teilweise schneebedeckten Straßen mit dem Motorrad ganz schnell zum Verkehrshindernis. Wenn PKWs mit Winterrreifen noch 80 fahren können, bist du mit dem Motorrad mit höchstens 50 unterwegs und hängst an jeder Steigung, und hast ständig drängelnde LKWs im Nacken. Kommt natürlich auch drauf an, wo du hinwillst und ob du ein Zeitfenster hast, um abzuwarten, bis die Straßen einigermaßen freigeräumt sind. Dort, wo ein 4 Rad mit Winterreifen noch zurecht kommt, brauchst du mit dem Motorrad Schneeketten oder Spikereifen.
    Vielleicht erzählst du mal, was du genau vorhast.

    Eigentlich ziemlich überflüssig, weil die Winterreifenpflicht für Motorräder seit Mitte diesen Jahres eh Geschichte ist. Neue Winterreifen müssen ab nächstem Jahr das Schneeflockensymbol tragen, damit sie als Winterreifen durchgehen. Ohne Winterreifen oder mit M&S Symbol gilt dann eine verschärfte Sorgfaltspflicht:


    "▬ Neueregelung der Winterreifenpflicht ▬
    Schon seit einiger Zeit gilt in Deutschland eine sogenannte situative
    Winterreifenpflicht. Das heißt bei winterlichen Straßenverhältnissen
    muss mit Winterreifen gefahren werden. Seit 01.06.2017 ist eine Änderung
    in Kraft.
    Motorisierte Krankenfahrstühle und Einspurfahrzeuge wurden von der
    situativen Winterreifenpflicht befreit. Das heißt Roller, Mofas, und
    Motorräder dürfen ab sofort auch bei Schnee, Schneematsch oder vereisten
    Straßen mit ihrer normalen Bereifung fahren ohne den Verlust des
    Versicherungsschutzes oder eine Strafe zu riskieren.
    Aber:
    Allerdings wurde der Vermerk „besondere zusätzliche erhöhte
    Sorgfaltspflicht bei winterlichen Verhältnissen“ in die StVO mit
    aufgenommen. Das heißt, der Fahrer darf bei winterlichen Verhältnissen
    keine Spazierfahrten machen. Er muss vor Antritt der Fahrt prüfen ob die
    Fahrt auch nötig ist, oder er nicht auch öffentliche Verkehrsmittel
    nutzen kann. Der Mindestabstand, also der halben Tachowert in Metern,
    darf auf gar keinen Fall unterschritten werden und es gilt eine erlaubte
    Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.




    Quelle: gaskrank.tv/tv/motorrad-schule…8-motorradnachrichten.htm "

    Das wird nichts mit der L5e-Zulassung. Die Spurbreite ist nur 410mm, und durch die Aufhängung außen an den Vorderrädern gibt es keine Möglichkeit, die Spur zu verbreitern. Gewicht vollgetankt über 260 kg. Für Zulassung als Mehrspurfahrzeug brauchts mindestens 460mm.