Beiträge von Duplicate René

    Wenn du einen ungebremsten Hänger mit 100Km/h nutzen möchtest, benötigt man ein schweres Zugefahrzeug bzw muss den Hänger ablasten lassen.
    Habe einen Passat, der erfüllt nicht Punkt 1.
    Bei dem Gewicht des Passat´s hätte ich nur ein Motorrad transportieren können. Dies wird zwar zu 90% der Fall sein, jedoch ist mir der sichere Transport meines Motorrades dies Wert. Ein bekannter von mir verkauft übrigens einen 80km/h Motorradtransporter. Wenn jemand Interesse hätte, könnte ich mal genaueres in Erfahrung bringen.
    Preis, Abmaße etc

    Habe mir gestern auch extra einen neuen Hänger aus diesem Grund gekauft. Der alte war leider ungebremst, und 80km/h nerven auf Dauer gewaltig. Der neue kostet zwar etwas mehr, dafür ist er nun gebremst, hat extra Dämpfer und bei einer Länge von 250 kann ich 2 Motorräder auch leicht versetzt stellen. Zum einfachen Beladen habe ich mir auch 2 Schienen geholt, so wie es mangfalltaler schon geschrieben hat.

    Das funktioniert. Geschwindigkeit je nach Model ab 35 km/h bis ? Landet in der Regel automatisch bei Startpunkt. Geschieht auch selbstständig, sobald die Akkukapazität dies erforderlich macht. Man muss sich etwas damit beschäftigen, dann klappt's auch


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    Auf die schnelle gefunden. Sollte ich dies nicht veröffentlichen, bitte löschen.
    EINE Frage -tausend Antworten


    Motorradbekleidung hat Schutzfunktion


    Amtsgericht Bochum, Urteil vom 24. Oktober 2010, Aktenzeichen 42 C327/07


    Das Amtsgericht Bochum ist der Meinung, Motorradbekleidung habe keinen Zeitwert. Ein Abzug "neu für alt" sei nicht vorzunehmen. Motorradbekleidung beziehe ihren wesentlichen Wert aus ihrer Schutzfunktion. Die Anschaffung neuer Motorradbekleidung sei daher kein finanzieller Vorteil für den Motorradfahrer. Auch optische Vorzüge, neuer Motorradbekleidung seien kein finanzieller Vorteil für den bei einem Motorradunfall verletzten Motorradfahrer. Der Motorradfahrer bekommt daher nach Ansicht des Amtsgerichts die Kosten für neue Motorradbekleidung in vollem Umfang ersetzt.


    Einwandfreie Schutzfunktionen muss gewährleistet sein


    Landgericht Darmstadt, Urteil vom 28. August 2007, Aktenzeichen 13O 602/05


    Genauso sieht es dasLandgericht Darmstadt. Auch dieses ist der Meinung, dass Motorrad-Bekleidung keinen Zeitwert hat. Ein Abzug “neu für alt” sei bei Motorradbekleidung nicht angebracht. Es handele sich um Schutzbekleidung, bei der es nur darauf ankommen, dass die einwandfreie Schutzfunktionen gewährleistet wird. Bei einem Motorradunfall würde daher der Neuwert der Motorradbekleidung ersetzt.


    OLG Karlsruhe: Motorradbekleidung hat Zeitwert


    Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 21. September 2009, Aktenzeichen 15 U 71/08


    Das Oberlandesgericht Karlsruhe ist hingegen der Meinung, dass Motorradbekleidung einen Zeitwert habe. Ein Abzug “neu für alt” müsse vorgenommen werden. Dabei sei jedoch die besondere Haltbarkeit von Motorradschutzbekleidung zu berücksichtigen. Der Abzug “neu für alt“ müsse daher grundsätzlich eher gering ausfallen.


    Fazit:


    Grundsätzlich kann bei halbwegs neuer Motorradbekleidung der volle Neuwert gefordert werden. Dabei handelt es sich regelmäßig um den Einkaufspreis der zerstörten Motorradbekleidung. Wenn die Anschaffungsbelege nicht mehr vorliegen, kann die Höhe des Schadens durch Recherche bei Händlern für Motorradbekleidung ermittelt werden. Bei Motorradbekleidung, die bereits einige Jahre in Gebrauch ist, muss man sich jedoch eventuell einen Abzug “neu für alt” gefallen lassen. Gleichwohl kann man auch hier riskieren, im Hinblick auf die oben genannten Urteile in die "Vollen zu gehen" und auch bei der Zerstörung älterer Motorradbekleidung den vollen Neuwert verlangen. Schließlich geht es bei Motorradbekleidung um die Gewährleistung von Sicherheit. Der geschädigte Motorradfahrer muss in die Lage versetzt werden, auch nach dem Unfall wieder sicher fahren zu können. Dabei kommt es nach Ansicht vieler Amtsgerichte nicht darauf an, ob der geschädigte Motorradfahrer dadurch einen Vermögensvorteil erhält. Dieser sei nicht realistisch, da gebrauchte Motorradkleidung faktisch unverkäuflich ist. Der finanzielle Vorteil sei daher nicht zu realisieren. Ich halte es daher für vertretbar, auch bei etwas älterer Motorradbekleidung eine volle finanzielle Entschädigung zu fordern.



    Die knappe Darstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und kann eine anwaltliche Beratung nicht ersetzen. Trotz gründlicher Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.


    Ansgar Honsel, Rechtsanwalt


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    Aus dem Grund gehe ich nicht nach Mannheim. So habe ich es auch schon erlebt. Zu dem Händler in Sulzfeld kann ich selbst nichts sagen. Ist auch eine Empfehlung hier aus dem Forum


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