Zitat von wbdz14Alles anzeigenverkleidungsteile müssen, soweit ich weiß, entweder abe oder teilegutachten haben, oder du mußt sie per einzelabnahme vom tüv legalisieren lassen. ob der tüv bei der spitzen kante auf höhe des rücklichtes da mitspielt?
andersherum, wenn du ´s nicht eintragen läßt, erlischt möglicherweise die betriebserlaubnis. ich hätt mich vorher zumindest mal erkundigt beim tüv.
Ich glaub es nicht über was Ihr euch Gedanken macht



