Für die Versicherungsfetischisten:
Habe gerade mein letztes Unfallgutachten rausgeholt, da stehen Reifengröße und -breite drin und die Profiltiefe, aber kein Reifenhersteller und -typ.
Wenn dann dürfte es der Versicherung vermutlich schwer fallen, eine Unfallschuld durch falsche Reifen zu beweisen. Kann vielleicht sein wenn jemand seine Tracer bei Vollgas mit Hochgeschwindigkeitspendeln in die Leitplanke setzt o. ä. das dann ein findiger Gutachter der Vollkasko feststellt das der Reifen nicht freigegeben ist. Aber z. B. eine Teilschuld weil die MT 09 mit dem falschen Reifen einen längeren Bremsweg hat dürfte schwer sein und die Versicherung wird sicher keinen Gutachter beauftragen das in aufwändigen Fahrversuchen zu ermitteln. Und vermutlich auch kein Gericht. Selbst wenn dann geht die Regressforderung bis max. 5.000,-€.
Das ich einen nicht freigegeben Reifen wechsle wenn die Maschine damit unfahrbar wird ( einen freigegebenene übrigens auch ) hat mit dem was wir alten Leute als "gesunder Menschenverstand " gelernt haben zu tun und nix mit Gesetzen.
Kurz zum VARADERO-Beispiel: Ich stelle mir die Frage ob es da nicht der Tragfähigkeits-Index war der den Unfall verursachte? Was ich bei Profilablösung zumindest als naheliegend betrachten würde. Oder eine Materialfehler? Wie viele Andere VARADERO-Fahrer haben auch Profilablösung? Aber es ist zumindest ein Beispiel wie es zu Problemen kommen kann.
Und ab hier wird es schon wieder schwammiges Wischi-Waschi:
nachgefragt wie die Sache jetzt ausgegangen ist und nach ggf. einem Aktenzeichen bekam ich als Antwort-
das sich außergerichtlich geeinigt worden ist, das der Verunfallte aber wohl deutlich auf einer Schadenshöhe sitzengeblieben ist.
Das ist der Stand der Dinge.
Also wieder mal keine verlässliche Quelle
Frage:
P.S.: der nächstgelegene TÜVer nimmt KEINE Maschinen ab, die OHNE Freigabe bei ihm aufschlagen... Verantwortung und so ...
Gibt es da eine Quelle wo das schriftlich festgelegt wird? Wenn der mir wegen gesetzlich zulässiger Reifen die Plakette verweigert hat der sehr schnell den Anwalt am Hals. Nur weil lt. ADAC "Vernünftige Motorradfahrer" nur Reifen mit Freigabe verwenden ist das kein Gesetz. Der ADAC macht keine Gesetze. Der TÜV auch nicht.
Er darf mir gerne einen Eintrag als Hinweis machen ( Reifen ohne Freigabe, Halter auf die aktuelle Rechtslage hingewiesen ), aber wenn er die Plakette verweigert gibt es da sicher Rechtsmittel. Wobei die vermutlich auch nicht immer vergleichen ob der montierte Reifen für die Maschine freigegeben ist. Kann mich nicht erinnern da jemals darauf angesprochen worden zu sein.
Aber mit Reifenfreigabe passt halt immer, auch zur deutschen Vollkasko-Mentalität. Aber dann bitte nicht die Seitenrückstrahler und den hinteren wegschrauben, sonst zahlt die Versicherung auch nicht und es gibt böses böses Bußgeld.
Jeder wie er meint.......