Zitat von MT-MikeAlles anzeigen
Vor dem Gesetz zählt allerdings einzig die angezeigte Geschwindigkeit auf dem Tacho im Auto oder Krad, auch wenn diese definitiv nicht der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit entspricht
LG Mike
Wie meinst Du das? Vor dem Gesetz zählt die durch die "Behörden" ermittelte Geschwindigkeit ( Dachte ich zumindest bis jetzt immer ). Außer man kann Messfehler nachweisen.