Zitat von BobbesRTAlles anzeigenhätte auch gern Berechtigung für Bilder, aber zu wenig Posts, da ich hier neu bin
Das Problem lässt sich mit einem weiteren Beitrag lösen .......
Zitat von BobbesRTAlles anzeigenhätte auch gern Berechtigung für Bilder, aber zu wenig Posts, da ich hier neu bin
Das Problem lässt sich mit einem weiteren Beitrag lösen .......
Mein Winterprojekt für die Tracer ist die Montage des Kennzeichenhalters der MT09-2017 an die Tracer09-2016.
Auf was man achten muss:
- du musst die Kabel für die Kennzeichenbeleuchtung nach unten legen
- Befestigung der Blinker oben oder unten, dann auch die Blinkerkabel nach unten
Als ich den KZH der 17 nur mal so provisorisch hingehalten habe, ist mir aufgefallen, dass die Steckachse von der Tracer zu kurz sein könnte.
Im Yamaha Teilekatalog sind die Nummern der Achse für die Tracer09-2016 und die MT09-2016 gleich.
Die MT09-2017 hat eine andere Nummer.
Tracer09-2016 und die MT09-2016 => 1RC-25381-00
MT09-2017 => BS2-25381-00
Wie schon Daniel geschrieben hat, gibt es noch einen alternativen KZH von Valtermoto.
Den habe ich zur Zeit montiert =>
http://mt09.de/forum/viewtopic.php?f=52&t=8380
Zitat von tester77Alles anzeigenOk. Dann hat sich der Händler vielleicht geirrt. Er hat was von 2018 gesagt.
Ist ja egal
Du wirst sicher deinen Spass damit haben
Wäre nett wenn du unseren Vorstellungsthread verwenden würdest um uns ein wenig über dich zu erzählen
http://mt09.de/forum/viewforum.php?f=13
Zitat von dergeorgAlles anzeigenWinterreifenpflicht für einspurige Kraftfahrzeuge ist durch die Veröffentlichung im BGBl aufgehoben. Nur falls es jemanden interessiert. Wer´s nachlesen will, auf den öffentlichen Zugang und dann selber suchen, geht nicht zu verlinken.
Hier der Link
https://www.bgbl.de/xaver/bgbl…in=pdf&tlevel=-2&nohist=1
Der dazugehörige Auszug =>
Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung
Die Straßenverkehrs-Ordnung vom 6. März 2013
(BGBl. I S. 367), die zuletzt durch Artikel 2 der Verord-
nung vom 16. Dezember 2016 (BGBl. I S. 2938) geän-
dert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. In § 2 Absatz 3a werden die Sätze 1 bis 3 durch
folgende Sätze ersetzt:
„Der Führer eines Kraftfahrzeuges darf dies bei
Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte
oder Reifglätte nur fahren, wenn alle Räder mit
Reifen ausgerüstet sind, die unbeschadet der allge-
meinen Anforderungen an die Bereifung den Anfor-
derungen des § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-
Zulassungs-Ordnung genügen.
Satz 1 gilt nicht für
1. Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft,
2. einspurige Kraftfahrzeuge,
3. Stapler im Sinne des § 2 Nummer 18 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung,
4. motorisierte Krankenfahrstühle im Sinne des § 2
Nummer 13 der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung,
5. Einsatzfahrzeuge der in § 35 Absatz 1 genannten
Organisationen, soweit für diese Fahrzeuge bau-
artbedingt keine Reifen verfügbar sind, die den
Anforderungen des § 36 Absatz 4 der Straßen-
verkehrs-Zulassungs-Ordnung genügen und
6. Spezialfahrzeuge, für die bauartbedingt keine
Reifen der Kategorien C1, C2 oder C3 verfügbar
sind.
Ein Thread wie dieser bewirkt hoffentlich folgendes
=> Das Thema "always on & up to date" und den Umgang mit den heute zur Verfügung stehenden Mitteln (vor allem Handys) zu sensibilisieren.
Vielleicht hindert das Lesen gerade dieses Beitrages einen von uns bei einem Unfall das Handy zu zücken um das Geschehen zu filmen.
Zitat von clk gaserAlles anzeigenKann mir keiner helfen?
Vielleicht kann dir dieser User helfen ..........
http://mt09.de/forum/viewtopic.php?f=13&t=9681
Hallo Jungs - hier geht es um STD vs B Modus und deswegen habe ich ein wenig aufgeräumt ......
Die Diskussionen bezüglich Übersetzung bitte hier weiterführen =>
http://mt09.de/forum/viewtopic.php?f=75&t=357