Beiträge von peter_moscow


    Wenn es am Geld nicht scheitert nimm die SP :)


    Hätte es 2016 schon die Tracer GT gegeben hätte ich anstelle der normalen Tracer mit 100% Sicherheit die GT gekauft - man(n) muss sich auch mal etwas gönnen im Leben 8-)


    Kommt auf die chemische Zusammensetzung des verwendeten Verbindungsmittels an :icon-mrgreen:


    Günstig :D
    In Österreich liegt der Listenpreis bei 11.999,- EUR inkl. unserer wunderbaren NOVA :icon-mrgreen:


    Meines Wissens nach hatte die RD-Modellreihe von Yamaha nur 2-Takt Motoren.
    Wenn Yamaha in dieser Richtung konsequent bleibt , dann wird es keine RD mit einem 4-Takt Motor geben


    Zu dem Thema Reifenfabrikatsbindung habe ich bei Yamaha folgendes gefunden:
    https://www.yamaha-motor-servi…eifung/reifenbindung.html
    https://www.yamaha-motor.eu/de…aben_gutachten/index.aspx


    Reifenfabrikatsbindung oder nicht?


    Alle Yamaha-Roller, -Leichtkrafträder und -Motorräder bis einschließlich 125 ccm Hubraum unterliegen keiner Reifenfabrikatsbindung.
    Alle Yamaha-Roller und -Motorräder ab dem Modelljahr 2011 (nicht Erstzulassungsdatum), auch größer 125 ccm Hubraum, unterliegen keiner Reifenfabrikatsbindung.
    Eine Reifenfabrikatsbindung liegt bei Ihrer Yamaha dann vor, wenn Reifenfabrikate/-modelle in Ihre Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I, II; Fahrzeugschein/ -brief) eingetragen sind.
    Steht in der Zulassungsbescheinigung von Ihrer Yamaha der Satz "Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten", aber es sind keine Reifenfabrikate/ -modelle in dieser eingetragen, liegt i.d.R. keine Reifenfabrikatsbindung vor. Ausnahmen hierzu und weitere Angaben erhalten Sie in der Reifenzuordnungsliste, unter http://www.yamaha-motor.eu/de/…aben_gutachten/index.aspx. Auch die Reifenfreigaben/- gutachten, die durch Yamaha Motor Deutschland erstellt wurden, finden Sie unter diesem Link. Prüforganisationen, wie z.B. der TÜV können auch Einsicht in die Betriebserlaubnis nehmen und Sie über eventuelle Reifenfabrikatsbindungen informieren.
    Sind z.B. Zubehörfelgen mit abweichenden Reifendimensionen nachgerüstet worden, können wir keine Aussage zur Reifenbindung treffen!
    Reifenfreigaben für nicht durch Yamaha Motor Deutschland GmbH importierte Yamaha Modelle (sogen. Graufahrzeuge) stehen durch die Yamaha Motor Deutschland GmbH nicht zur Verfügung und auch der Vergleich mit einem offiziell importierten Modell ist nicht möglich. Haben die Reifenhersteller für dieses Modell auch keine Reifenfreigabe erstellt, ist nur eine Einzelabnahme durch einen Sachverständigen (z.B. TÜV) möglich.
    Die Reifenhersteller (z.B. Avon, Bridgestone, Continental, Dunlop, Metzeler/ Pirelli, Michelin, Heidenau, usw.) testen ausgiebig ihre aktuellen Reifenmodelle auf vielen Yamaha Modellen und stellen die Reifenfreigaben auf ihren Internetseiten zum Herunterladen zur Verfügung. Eine Nutzung dieser Reifenfreigaben empfehlen wir!


    Wieso Tracer ?
    ... im Text steht doch => wenn sie eine sog. Reifenfabrikatsbindung besitzen (wie die MT09)