Alles anzeigenEigentlich 2 Jahre und das ab Erstzulassung, also vor deinem Kauf. So bleibt dir weniger als die 2 Jahre. Alles weitere sind kostenpflichtige Verlängerungen. Die werden aber meines Wissens nicht auf Gebrauchtmotorräder gewährt. Und Vorführmaschinen sind Gebrauchtmotorräder. Auch wenn der Ersbesitzer der Händler war.
Gerade gelesen: seit diesem Jahr sind es 36 Monate geworden.
Bist du dir da sicher dass es erst seit diesem Jahr (2026) 36 Monate sind? Als ich meine Tracer letztes Jahr (2025) im Sommer bekam und auch eine Verlängerung abschliessen wollte sagte man mir es wären bereits 3 Jahre Standardmäßig..!?
Zitat von ChefinAlles anzeigenKorrekt, aber der neue Besitzer könnte keine Garantieerweiterung auf 5 Jahre dazu buchen, das kann nur der Erstbesitzer. Du gibst die weiter. Ein Vorführmoped hat aber die Garantieverlängerung nicht. Eventuell könnte man aber den Händler überreden die dazu zu buchen und DANN das Vorführmoped zu verkaufen. So würde man diese Garantie bekommen und die Summe für die Garantie eben zusätzlich zahlen.
Erweiterte Garantie -> https://www.yamaha-motor.eu/de…rvices/extended-warranty/ (Quelle: https://www.yamaha-motor.eu)
Wenn ich das richtig verstehe dann ist die Bedingung dass die Verlängerung direkt beim Kauf oder jederzeit innerhalb der ersten 18 Monate der Werksgarantie erfolgen kann, demzufolge müsste das vermutlich doch auch jeder Folgekäufer machen können sofern noch nicht erfolgt..!?