Bevor der Händler Ärger mit dem (Rechtsschutz-) Anwalt des Kunden bekommt, nimmt er eventuell gleich den günstigeren Weg mit der Rücknahme. Vom zeitlichen Ärger, den er mit solchen Auseinandersetzungen hätte, mal ganz abgesehen.
Ob Yamaha bei der Rücknahme überhaupt mit im Boot ist? Der Vertrag wurde nur zwischen Käufer und Händler geschlossen, nicht mit Yamaha.
Ist zwar nur eine These, aber ich kenne so ein Händlerverhalten aus einer anderen Branche.
Grüßle, hoyo