Am Rande bemerkt.
Ärger gibt es bei einem zu lauten Auspuff natürlich immer.
Es gibt aber einen großen Unterschied ob er für das Fahrzeug zugelassen ist und lediglich zu laut ist, oder ob die Anlage manipuliert wurde.
Auszug aus dem Bußgeld Katalog :
Einige Fahrzeugführer manipulieren auch ihre Auspuffanlage und nutzen zum Beispiel einen nicht zugelassenen Schalldämpfer, entfernen bei einem zugelassenen Schalldämpfer den db-Killer o.Ä. Ihr Fahrzeug ist dadurch dann lauter als zugelassen. Den Fahrer erwartet dann einBußgeld von mindestens 90 Euro. Wird bei „übermäßiger Geräuscheentwicklung“ gefahren, erwartet den Fahrer ein Bußgeld von 20 Euro. Bei einer Lärmbelästigung erhöht sich das Bußgeld nochmals auf 30 Euro.
Weiterer Grund für Fahrzeugmängel: Die HU darf nicht zu lange herausgezögert werden.
Weitere Tatbestände in diesem Zusammenhang kann zum Beispiel auch das Erlöschen der Betriebserlaubnis sein (ABE), wenn Sie ein Fahrzeug mit einem eigens ausgebauten db-Killer fahren. In diesem Fall käme ein Bußgeld von 50 Euro auf Sie zu. Und entstehen dadurch weiterhin Schäden der Umwelt durch die Emissionen, erhöhen sich die Bußgelder auf 180 Euro. Für andere Verstöße können Sie gerne auf unseren Bußgeldrechner 2018zurückgreifen.