Beiträge von The Thomsraider

    Es gab mal ne freiwillige 100 PS Beschränkung seitens der Hersteller, heute läuft so was als Einsteiger :eusa-think:



    Aber wir sind ja auch heutzutage vieeel Vernünftiger :roll:
    (Zum Rest bin ich ruhig, da hab ich mir in anderen Threads schon oft genug den Mund verbrannt :eusa-snooty:

    So, hab gerade einen Anruf vom TÜV Nord bekommen.


    Die Blinker dürfen NICHT in Verbindung mit dem originalen Bremslicht betrieben werden.
    Das deaktivieren des originalen Bremslichtes ist auch nicht erlaubt, da ja alle verbauten Teile auch funktionieren müssen.


    Das Originale muss dann also Komplett weg :naughty:



    Wir waren uns aber auch einig, daß das in der Praxis keinen Prüfer interessiert :lol: :lol: :lol:

    Ich möchte euch nochmal zum TeutoRun einladen.
    (Ich weiss, ich hab schon öfter drauf hingewiesen, aber manchmal muss man halt Klinkenputzen :eusa-shifty: )
    Ich organisiere da seit 2 Jahren ein kleines Treffen zum Saisonstart.



    TeutoRun
    http://teutorun.jimdo.com



    Wäre toll, einige von euch dort kennenzulernen
    (Ich schmeiss auch ne Runde zum Einstand für euch :lol: )



    Das Ganze hat nichts mit Rockertreffen, Bikerspiele und so zu tun !!!
    Wir treffen uns je nach Anfahrt Freitag Abend, Samstag Morgen, und touren in kleinen Gruppen bis zu 10 Mann, tagsüber durch die Gegend, Abends geht's ne nach Belieben wieder nach Hause, oder zum Gemütlichen über. ;)
    Zur Zeit sind noch 4 Betten frei, danach kann ich bestimmt noch Übernachtungen in den Gaststätten nebenan organisieren .)




    Würde mich freuen wenn auch ein paar von euch dabei sind :dance:


    Ok, dann zur zweiten Frage ;)



    Da braucht ihr schon mal keine Angst haben, die sind Ahnungslos :lol: :lol: :lol:


    Bei Autos sieht es anders aus:
    In allen PKWs, die in Deutschland zugelassen sind, müssen nach § 53 StVZO zwei Bremsleuchten verbaut sein. Neuwagen müssen seit 1998 nach EU-Recht (76/756/EWG in Verbindung mit ECE-R48) über eine dritte Bremsleuchte verfügen.


    Und natürlich haben die von Yamaha, genauso wie die meisten anderen eine ABE und sind somit zulässig.
    Meine Frage ist ja nur: Müsste "theoretisch" das Originale dann dafür abgebaut werden :eusa-think:


    Ich hab gerade mal beim Tüv und bei nem befreundetet Polizist angerufen.
    Die klären das mal, und rufen zurück :eusa-shifty:



    Mit dem richtigen Prüfer ist viel möglich :roll:



    Ich hab mir meistens angebaut was gefällt, wenn es dem Prüfer nicht passte, musste zur Not dann mal alle 2 Jahre ne extra Bastelstunde eingelegt werden werden :eusa-whistle:


    Im Moment hab ich einfach etwas Langeweile, und möchte es mal genau wissen. :D

    Hm, ich bin gerade nochmal am googeln :eusa-think:


    Bremsleuchten
    Nach StVZO ist ab Erstzulassung 1.1.1988 eine Bremsleuchte vorgeschrieben, nach EG-Recht auch zwei.


    Sind dann mit dem Originalen ja 3 :o


    Muss nun das Originale deaktiviert werden ?
    Anderseits: Ein Bauteil das angebaut ist, muss auch funktionieren :eusa-think:



    Wisst ihr da mehr ?