Blinker:
Alle Blinker müssen ein E-Prüfzeichen tragen und sich in einer Höhe von 350 – 1200 mm über der Fahrbahn befinden und vorn 240mm, hinten 180mm (EG) bzw. vorn 340mm, hinten 240mm (StVZO) voneinander entfernt befinden. Der Mindestabstand von Lenkerendenblinkern zueinander beträgt 560mm. Nach StVZO müssen die vorderen Blinker an ihrer Innenseite jeweils mindestens 100mm vom Hauptscheinwerfer entfernt sein.
Bremslicht:
Bremslicht Bei einem Erstzulassungsdatum nach dem 1. Januar 1988 schreibt die StVZO ein Bremslicht vor, nach EG-Recht sind auch zwei Vorrichtungen zulässig. Montiert werden müssen diese jeweils mittig zur Fahrzeugachse, wobei die Unterkante des Lichtes mindestens 250mm (EG-Recht) bzw. 350mm (StVZO) vom Untergrund entfernt sein muss. Ein E-Prüfzeichen ist vorgeschrieben.
Ansonsten gibt es hier auch noch Infos:
