Hmm.. ja ein wenig nähere Angaben könnten schon helfen.
Meine IXIL hat E-Prüfzeichen und ABE, ist also mit DB-Killer und Kat (so betreibe ich sie auch) zugelassen.
Die Originalen Killer sind einfach 2 (weil die IXIL ja 2 Endrohre hat) völlig gerade Röhrchen, ohne jede Biegung, Platte oder sonstiges. Einfach zum durchsehen. (Foto hab ich leider keins zur Hand)
Die Länge dieses Röhrchen ist ca. 10-12 cm. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die "Obrigkeit" für alle Auspuffanlagen die genaue Beschaffenheit der DB-Killer kennt und auch nicht, dass die DB-Killer über alle Anlagen/Hersteller hinweg gleich gebaut sind - oder doch?
Kürzt man die Länge der Röhrchen also etwas, wird sich das sicher auch auf den Klang auswirken.
Entscheidend für die Zulässigkeit dürfe aber wohl die tatsächliche Schallmessung sein, was passiert wenn, die Anlage ABE/E-Nr. hat, aber dennoch lauter ist als zulässig oder als lt. Typengenehmigung bescheinigt? Dann erfüllt sie die gesetzlichen Bedingungen trotzdem nicht und wäre damit wieder unzulässig.
Egal ob sie im Originalzustand ist oder verändert wurde.