Beiträge von teuerbillig

    Ne alles gut , ist dich keine Aufregung. Ich bin echt eher ein Schnäppchen Jäger, macht mir extrem Spaß.


    Zum Thema. Wenn sie eine Schraube finden die nicht korrekt angezogen ist, ist das das eine. Aber die Meisterwerkstatt, wie jeder yamaha Partner auch ist dafür verantwortlich.


    Ich persönlich werde wohl keinen einzigen Service bei yamaha machen. Thema Rückruf ist natürlich auch ein guter Aspekt!

    Wenn die freie (ich hoffe Meisterwerkstatt) dir bestätigt hatte, dass der Service nach Herstellervorgaben durchgeführt würde, wäre die Sache klar. Ich verstehe deinen Anwalt eher nicht :) und was haben die bitte für einen Öl Filter verwendet?! Bei KFZ gibt es 10 hersteller die alle okey sind. Es gibt keinen VW Öl Filter oder BMW Öl Filter. Möglicherweise ist das bei Motorrädern anders. Aufjedenfall Danke für deinen Beitrag.


    Aber das generell in so einem Fall erstmal.diskussion mit yamaha vorprogrammiert ist, sehe ich ein. Bin mir aber relativ sicher, das man es selbst ohne Anwalt mit paar netten Emails durchsetzen kann.


    Ich hoffe auf weitere, die von so einer Situation berichten können. Wäre mega interessant.

    Krass das du das nicht akzeptierst, jedenfalls bei KFZs ist das schon lange geklärt.

    Das ist nicht korrekt, es wird von Ansprüchen gegenüber dem Hersteller geredet.


    "Die Karlsruher Richter entschieden, dass eine solche Beschränkung der Garantie unwirksam ist und Kunden damit auch weiterhin einen Garantieanspruch gegen den Hersteller haben – auch dann, wenn Sie ihr Auto in einer „freien“ Werkstatt haben warten lassen (Urteil vom 25. September 2013 – VIII ZR 206/12)."

    Sieht gut aus, die machen da weiter ein dickes event aus dem Bike. Warte sehnsüchtig auf normale Youtube Videos

    Leider nicht korrekt. Ich rede von der Herstellergarantie. Gewährleistung ist soweuso klar , da ist die Faustregel 6 Monate Gewährleistung = Garantie. Danach tritt die beweislastumkehr ein und du hast sogut wie keine Ansprüche mehr bzw. Kannst nichts mehr nachweisen :)


    Also ich behaupte die Herstellergarantie muss bestehen bleiben, wenn man nach herstellervorgaben (inhaltlich auf die zu prüfenden Sachen bezogen) warten lässt. Dabei ist es egal wie es festgehalten wird. Auf papier oder mit yamaha Anbindung aka digitaler Stempel.


    BGH Urteil: Kein Garantieverfall, wenn das Auto in freier Werkstatt gewartet wird

    Nach EU Recht ist das erlaubt und Garantie muss erhalten bleiben. Ich denke falls es dann hart auf hart kommt könnte ich das einklagen. Ist bei Autos das selbe.

    Ja ist definitiv ein Risiko. Ich werde den ersten Service in einer freien Werkstatt machen oder lediglich stempeln lassen. Das wars dann aber definitiv.