Mahlzeit zusammen,
da ja hier viel aus dem Netz zitiert wird:
Das mit dem E-Zeichen gekennzeichnete Bauteil dürfen Sie also ohne speziellen Eintrag in Ihre Fahrzeugpapiere mitführen und betreiben. Sie benötigen dafür weder ein "TÜV-Gutachten", dazu gehören Teilegutachten (TGA) und EG-BE/ABE, solange Sie den in der Genehmigung vorgegebenen Verwendungsbereich einhalten.
und
E11 für Großbritannien bleibt sogar unabhängig vom Brexit.
Ich persönlich fahre an meiner Yamaha WildStar auch einen LED Scheinwerfer mit einer E9 Kennzeichnung. Ob das Ding jemals von einem TÜV begutachtet wurde weiß ich auch nicht. Das ist mir bei solchen Sachen auch nicht sooo wichtig und so lange es funktioniert wie es soll, keinen anderen beeinträchtigt und nicht sicherheitsrelevant ist, ist für mich alles gut. Ich denke auch nicht, daß es dann einen Polizisten interessiert, sofern natürlich der Rest vom Moped passt und man nicht total illegal unterwegs ist.
Gruß YOYO