Zitat von YamsbabaAlles anzeigenVermutlich ist das Interpretationssache und wird von jedem Tüvler/Polizisten anders betrachtet.
"vermutlich" nicht..!!
Zitat von YamsbabaAlles anzeigen
Ins Höschen mach ich mir jedenfalls nicht - auch wenn ich mit dem original Yamaha Flyscreen ohne ABE durch die Gegend fahre.
das ist alleine Dein Ding. Ich habe auch echt kein Bock auf irgendwelche Grundsatzdiskussionen hier, aufgrund von Einschätzungen und Vermutungen.
Fakt ist, alles was Du Dir an Dein Motorrad bastelst muß der Bauartgenehmigung entsprechen.
Für Zubehörteile werden ABE oder Teilegutachten benötigt. Bauteile, für die eine ABE vorliegt, müssen nicht vom TÜV abgenommen werden, sind aber trotzdem eintragungspflichtig, es sei denn, die ABE wird ständig mitgeführt. Verkleidungsteile gehören grundsätzlich zu diesen Bauteilen.
Eintragungsfreie Bauteile sind z.b. Batterie, Heizgriffe, Sitzbank, Hupe etc.
Wenn Du es aber belegen kannst, das ich unrecht habe, bitte texte es hier mit den dazugehörigen Quellen.
Danke
LG Mike