Angel Eyes à la R1

  • #1

    Moin zusammen


    Ich bin auf die glorreiche Idee gekommen, da mir die angel eyes bei den R1en so extremst gefallen, ob man bei der MT ein Angel Eye verbauen könnte.


    Auf meiner Suche bin ich im Französischen Forum auf diesen Thread gestossen: http://www.mt09.net/t2257-montage-angels-mt09
    Da baut einer genau das was ich haben möchte. Jedoch ist mein Französisch so schlecht, dass ich kein Wort verstehe.


    Hat da jemand von euch Erfahrungen damit? Ist so ein Umbau einfach zu bewältigen oder sollte man schon Ahnung haben von der Elektronik?

  • #2

    Idee ist lustig. Aber son kleiner Kringel in der Mitte ... :naughty:
    Ist auch n bisschen zu dunkel oder?
    Jetzt die langweiligste aller Fragen, darf man dat denn?
    Also ich meinte nur mit dem Kringel fahren, wie die BMWs? :icon-mrgreen:

    Gruss aus Münster, Guido

  • #3

    Soll der Scheinwerfer hinterher noch der STVZO entsprechen? Wenn ja, lieber sein lassen. Gibt Punkte dafür.
    Gib mal bei Google "HID Scheinwerfer" ein, da kommt `ne ganze Latte.


    Der Einbau wird nicht allzu schwierig sein. Im Set sind Vorschaltgeräte dabei. Du bräuchtest nur die Öffnung des Scheinwerfers zu vergrößern, eine Aufnahmeplatte herstellen und diese mit z.B. Sikaflex am Gehäuse verkleben.


    MfG Matthias

  • #4


    Da geb ich dir recht. Da ich ausschliesslich bei Tageslicht fahre sollte das zwar gehen.
    Genau! Diesen Aspekt wollte ich natürlich auch noch wissen/anschreiben



    Hmm eigentlich schon ja. Dann ist das Projekt wohl frühzeitig gestorben :icon-cry:
    Danke dir trotzdem für den kurzen Einblick in den Umbau

  • #5

    Also die Frage zum "darf man?" ist schnell beantwortet: NEIN, denn jede Änderung an der typisierten zugelassenen und mit E-Prüfzeichen identifizierbaren Leuchte, Leuchtmittel etc. ist unzulässig und damit erlischt die Genehmigung für die Nutzung des betroffenen Bauteils bzw. die Betriebserlaubnis.


    Die Frage zur Optik ist wie immer Geschmackssache.


    Gerade beim Scheinwerfer/Beleuchtung würde ich persönlich jedoch keine Umbauarbeiten wagen, die für die Betriebserlaubnis relevant sind denn selbst wenn es nicht auffällt und/oder nicht beanstandet wird so würde vermutlich gerade bei Leuchtmitteln im evtl. Unfallsfall die Versicherung sehr schnell einen causalen Zusammenhang mit der nicht genehmigten Änderung herstellen (wurde übersehen, weil Blinker, Abblendlicht, Rücklicht, Bremslicht,... nicht ausreichend..blabla.. und sich leistungsfrei stellen. (Natürlich nicht nur da..)

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