Zitat von andyandyAlles anzeigenund interessant zu wissen wäre es auch zu wissen wie es sich rechtlich verhält... ich würde denken das ein knopf im ohr mit angemessener lautstärke erlaubt ist...
Aus dem Bußgeldkatalog entnommen:
A. Zuwiderhandlungen gegen §24 StVG, a) Straßenverkehrs-Ordnung
107.1 seine Sicht oder sein Gehör durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, ein Gerät oder den Zustand des Fahrzeugs nicht beeinträchtigt war 10€
Jetzt kann man sich schon vorstellen was die Folgen sind, wenn man es nachweisen kann, falls ein Unfall passiert.