Möglicherweise ist das vom Rückversicherer abhängig. Wie man gelesen hat, hatte Yamaha das ja bei einer Gesellschaft als Dienstleistung dazu gekauft. Ich habe schon so manche Garantieverlängerung abgeschlossen, da galt immer: nur an den Erstkäufer.
Dann wird das da wohl anders sein. Als unser Vice-chef das Geschäftsauto(einen Skoda) nach 1 Jahr übernehmenwollte konnte er jedenfalls keine Verlängerung mehr abschliessen. Ich persönlich habe da bisher keine KFZ-Erfahrung, ausser das es mit bei der Yamaha auch angeboten wurde, ich aber nicht genommen habe.
Sind dann wohl unterschiede je nach Produkt und Dienstleister.