Die Polizei - ...

  • #2

    Die Polizei sagt ja selber, dass da einiges nicht so richtig gelaufen ist.


    Und wenn die dann tätig werden ist es auch wieder nicht richtig und der Eigentümer klagt dann gegen die ihm für die Sicherstellung seines Eigentums auferlegten Kosten:


    https://www.ra-kotz.de/fahrzeu…tahl_kostenerstattung.htm


    Wie man es macht - macht man es falsch. Und macht man es anders ist es immer noch verkehrt... ;)

  • #3

    Ist sicher kein Einzelfall. Hat man die Chance gestohlenes wieder zu erlangen, muss man das Gesetz in die eigene Hand nehmen.

    Ich spreche da aus eigener Erfahrung.

    Man kann höchstens die Polizei anrufen und ihr mitteilen, das man jetzt da und dahin fährt, den Knüppel eingepackt hat und jetzt etwas passiert. Mit sehr viel Glück kommen die dann auch.

  • #4

    Alles klar Cowboy! :thumbup:

  • #5

    Ich möchte hier nicht die schläfrigen Polizisten aus dem Filmbeitrag in Schutz nehmen - die haben gepennt wie und wo es nur ging, so ein Verhalten ist indiskutabel.


    Man sollte sich allerdings auch schon einfach mal vor Augen führen, dass es sich "nur" um ein Eigentumsdelikt handelt - das man als Betroffener das Ganze dann deutlich weniger entspannt sieht ist auch klar, nur gibt es Regeln und Vorschriften eben auch im Bereich der Strafverfolgung und daran muss sich auch die Polizei halten.


    Wenn ich da jetzt hingehe und sage "In Keller XY steht mein geklautes Fahrrad..." dann läuft es eben nicht wie in Hollywood wo das SEK losreitet und die Tür eintritt. So paradox das dann in dem Moment auch erst einmal erscheinen mag, schützt unsere Rechtsordnung in dem Fall den potentiellen Täter und seine Kellertür.


    Hat man ja im Film auch schön sehen können: Zum Glück konnten sich die Polizisten durch den Blick über den Zaun davon überzeugen, dass die gestohlene Maschine da im Hof steht. Denn einfach so unbefugt ohne Durchsuchungsbefehl das Grundstück betreten (oder eben Türen aufbrechen) dürfen die nicht. Da muss erst der Staatsanwalt mit ins Boot geholt werden und seine Zustimmung geben. Die berühmte "Gefahr im Verzug" ist bei reinen Eigentumsdelikten eben nicht so schnell konstruiert wie im Fernsehen - da reicht es ja schon wenn der Ermittler meint er hätte aus dem verschlossenen Haus einen Hilferuf gehört... :D

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