Xenon
- zotti09
- Geschlossen
-
-
-
-
-
-
#4 Weiter unten im Artikel wird die Frage bereits beantwortet:
ZitatRechtliche Hinweise zu Xenonumrüstung
Ein Xenon System kann lt. StVo. §50 Abs. 10 in alle Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, eingebaut werden, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, sowie:
1. einer automatischen Leuchtweitenregelung im Sinne Absatzes 8
2. einer Scheinwerferreinigungsanlage
3. und einem System dass das ständige Eingeschaltensein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt.Diese Vorschrift ist anzuwenden auf Kraftfahrzeuge,
1. die bereits im Verkehr sind und nach dem 1. April 2000 mit Gasentladungslampen ausgestattet werden oder
2. die am 1. Juni 2000 auf Grund einer Betriebserlaubnis erstmals in den Verkehr gekommen sind.Wir weisen daher jegliche Haftung für Zulassungsbestimmungen innerhalb der BRD von uns, da die von uns angebotenen Xenon Umrüstkits ausschliesslich für den Export und nicht zur Verwendung im Geltungsbereich der STVZO angeboten werden.Dieses Produkt ist nicht im Bereich der STVO zugelassen. Es ist nicht für den Straßenverker in BRD zugelassen
Eine vorherige Kontaktaufnahme mit Ihrer zuständigen TÜV-Prüfstelle erscheint sinnvoll, um dort zu erfragen unter welchen Vorraussetzungen ( wie z.b. Scheinwerferreinigungsanlage / dyn. Leuchtweitenregulierung / spezifische bauartgeprüfte Scheinwerfer ) die Verwendung der Xenon-Systeme der Stvo der Bundesrepublik Deutschland entspricht, insofern Sie beabsichtigen Ihr Kraftfahrzeug in der BRD mit den Systemen zu betreiben.
Des Weiteren hatten wir hier die Diskussion schon. Die MT hat keinen automatische Leuchtweitenregulierung und somit fällt Xenon flach! Bsp: Fahren mit Sozia... dann kannste die ISS beleuchten, den Gegenverkehr freuts nicht
Thema schließe ich deswegen, da es keinen Diskussionsspielraum gibt und Frage beantwortet
-
-
Hey,
dir scheint die Diskussion zu gefallen, aber du bist nicht angemeldet.
Wenn du ein Konto eröffnest merken wir uns deinen Lesefortschritt und bringen dich dorthin zurück. Zudem können wir dich per E-Mail über neue Beiträge informieren. Dadurch verpasst du nichts mehr.
Jetzt anmelden!