Alles anzeigenErgänzend: (MOTORRAD 18/20202; Seite 52)
"Ein vom Hersteller freigegebener Reifen, der in der letzten Dezemberwoche 2019 hergestellt wurde, hat noch offiziellen Segen.
Das topfgleiche Pendant, das seit der ersten Januarwoche 2020 aus dem Backofen kommt, ist dagegen illegal ohne Eintrag in die Fahrzeugpapiere."
Der Eintrag in die Fahrzeugpapiere ist nur notwendig bei einer vom Fahrzeugschein abweichenden Reifengröße oder einer vom Hersteller vorgegebenen (auch im Fahrzeugschein stehenden) Reifenbindung.