Beiträge von Almi


    Hallo Jonny
    Ich war gestern beim TÜV . Habe meine Handguards auch ab. Kein Problem,hat er nicht nach gefragt!


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    Ich habe das hier beim ADAC gefunden:


    Auf Motorrädern, für die keine Reifenbindung besteht, dürfen alle ECE-geprüften Reifen
    mit der vorgeschriebenen Dimension bzw. Spezifikationen gefahren werden.
    Aktuelle Anmerkung zu Unbedenklichkeitsbescheinigungen bei Motorrädern:
    Mit einem Schreiben
    vom 1.7.2008 hat das Bunde
    sverkehrsministerium (BMVBS) den re
    chtlichen Sachverhalt im Zusammen-
    hang mit Reifenumrüstungen bei Motorräder erläutert.
    Hierbei werden vier Fälle von Änderungen an der
    Bereifung von Motorrädern unterschieden. In allen diesen Fällen ist eine Fahrzeugvorführung bei einem
    Sachverständigen oder einer Überwachungsorganisati
    on bzw. eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere
    nicht
    erforderlich.
    1. Es gibt keine Reifenbindung: Es dürfen alle ECE-geprüften Reifen der vorgeschriebenen Dimension
    bzw. Spezifikationen gefahren werden. Es sind
    keine zusätzlichen Dokumente mitzuführen.
    2. Es gibt eine Reifenbindung: Für die Umrüstung
    auf ein anderes Reifenmodell/-fabrikat in der vorge-
    schriebenen Dimension ist eine Unbedenklichkeitsbesc
    heinigung von Fahrzeug- oder Reifenhersteller vor-
    handen und wird mitgeführt.
    3. Es gibt keine Reifenbindung, aber der Fahrzeu
    ghalter will bei sonst serienmäßigem Fahrzeugzustand
    auf eine andere für die Serienfelge zulässige Reifendi
    mension umrüsten: Für die Umrüstung auf eine ande-
    re Reifendimension liegt eine Unbedenklichkeitsbeschei
    nigung des Fahrzeug- oder Reifenherstellers vor.
    Sie wird mitgeführt. Eine Änderungsabnahme oder Eintragung der geänderten Dimension in die Fahrzeug-
    papiere ist nicht erforderlich. Die Änderung darf nicht beanstandet werden.
    4. Eine Reifenbindung für die Serienbereifung ist gegeben, zusätzlich will der Fahrzeughalter bei sonst
    serienmäßigem Fahrzeugzustand auf eine andere für di
    e Serienfelge zulässige Reifendimension umrüsten:
    Für die Umrüstung muss vom Reifenhersteller eine
    Unbedenklichkeitbescheinigung vorliegen. Sie muss
    mit den übrigen Fahrzeugpapieren mitgeführt werden. Eine Änderungsabnahme oder Eintragung der ge-
    änderten Dimension in die Fahrzeugpapiere ist nicht
    erforderlich. Die Änderung darf nicht beanstandet
    werden.


    Bei mir kommen die Roadtec 01 im Frühjahr ohne schlechtes Gewissen auf meine Tracer!!
    Grüße
    Almi


    Hallo Ralf,
    gefällt mir gut mit den Streifen!
    Hast du die selbst angefertigt oder als Satz gekauft?
    Gruß
    Christian