Ich habe das hier beim ADAC gefunden:
Auf Motorrädern, für die keine Reifenbindung besteht, dürfen alle ECE-geprüften Reifen
mit der vorgeschriebenen Dimension bzw. Spezifikationen gefahren werden.
Aktuelle Anmerkung zu Unbedenklichkeitsbescheinigungen bei Motorrädern:
Mit einem Schreiben
vom 1.7.2008 hat das Bunde
sverkehrsministerium (BMVBS) den re
chtlichen Sachverhalt im Zusammen-
hang mit Reifenumrüstungen bei Motorräder erläutert.
Hierbei werden vier Fälle von Änderungen an der
Bereifung von Motorrädern unterschieden. In allen diesen Fällen ist eine Fahrzeugvorführung bei einem
Sachverständigen oder einer Überwachungsorganisati
on bzw. eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere
nicht
erforderlich.
1. Es gibt keine Reifenbindung: Es dürfen alle ECE-geprüften Reifen der vorgeschriebenen Dimension
bzw. Spezifikationen gefahren werden. Es sind
keine zusätzlichen Dokumente mitzuführen.
2. Es gibt eine Reifenbindung: Für die Umrüstung
auf ein anderes Reifenmodell/-fabrikat in der vorge-
schriebenen Dimension ist eine Unbedenklichkeitsbesc
heinigung von Fahrzeug- oder Reifenhersteller vor-
handen und wird mitgeführt.
3. Es gibt keine Reifenbindung, aber der Fahrzeu
ghalter will bei sonst serienmäßigem Fahrzeugzustand
auf eine andere für die Serienfelge zulässige Reifendi
mension umrüsten: Für die Umrüstung auf eine ande-
re Reifendimension liegt eine Unbedenklichkeitsbeschei
nigung des Fahrzeug- oder Reifenherstellers vor.
Sie wird mitgeführt. Eine Änderungsabnahme oder Eintragung der geänderten Dimension in die Fahrzeug-
papiere ist nicht erforderlich. Die Änderung darf nicht beanstandet werden.
4. Eine Reifenbindung für die Serienbereifung ist gegeben, zusätzlich will der Fahrzeughalter bei sonst
serienmäßigem Fahrzeugzustand auf eine andere für di
e Serienfelge zulässige Reifendimension umrüsten:
Für die Umrüstung muss vom Reifenhersteller eine
Unbedenklichkeitbescheinigung vorliegen. Sie muss
mit den übrigen Fahrzeugpapieren mitgeführt werden. Eine Änderungsabnahme oder Eintragung der ge-
änderten Dimension in die Fahrzeugpapiere ist nicht
erforderlich. Die Änderung darf nicht beanstandet
werden.
Bei mir kommen die Roadtec 01 im Frühjahr ohne schlechtes Gewissen auf meine Tracer!!
Grüße
Almi