Kleinmotorrad ist in Österreich die Bezeichnung für ein einspuriges Kraftfahrzeug mit einem Hubraum von weniger als 50 cm³ ohne gesetzliche Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit (im Gegensatz zum Motorfahrrad, für das eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h gilt (Seit der Harmonisierung durch die EU, davor 40 km/h)).
Kleinmotorräder durften ab dem vollendeten 16. Lebensjahr mit den Führerscheinen AJ oder AK (ca. 1978 bis 30. Juni 1991) bzw. AK (1. Juli 1991 bis 31. Oktober 1997) gefahren werden. Mit dem Wegfallen der Klasse AJ nahm die Attraktivität stark ab. Im Führerscheingesetz 1997 war kein eigener Führerschein für diese Klasse mehr vorgesehen, wodurch Kleinmotorräder wie auch andere leichte Motorräder erst ab 18 gefahren werden durften, endgültig an Attraktivität einbüßten und vom Markt verschwanden. Existierende Kleinmotorräder sind aber weiterhin als solche zulassungsfähig und nutzbar. Die Kleinmotorräder entsprechen den deutschen Kleinkrafträdern der 1970er Jahre.
Kennzeichen
Die Kennzeichen der Kleinmotorräder waren anfangs ident mit denen der übrigen Motorräder. Da Kleinmotorräder aber keine Autobahnen benutzen durften, wurde kurz nach Einführung ein dicker oranger Streifen am unteren Ende des Kennzeichens eingeführt, um sie von Motorrädern mit mehr Hubraum zu unterscheiden.[1][2] Die Kleinmotorradkennzeichen ohne diesen Streifen blieben aber weiterhin gültig. Ab 1. Jänner 1990 wurden weiße zweizeilige Kennzeichen mit der Größe 250 mm × 200 mm ausgegeben.[3] Ab 2007 werden für Kleinmotorräder ganze normale Motorradkennzeichen mit der Größe 210 mm × 170 mm ausgegeben.[4]