Zitat von EndressAlles anzeigenSollte sich der Unfall wie dargestellt ereignet haben, ist das Urteil falsch.
Es spielt für mich eine untergeordnete Rolle, ob in der Gruppe gefahren wurde oder nicht, wenn mir einer ins Heck knallt, dann will ich auch den Schaden ersetzt haben. Abgesehen von der Gruppenfahrt muss immernoch jeder für sich selbst entscheiden, ob der Sicherheitsabstand ausreichend ist.
Ausserdem empfinde ich es als absoluten Blödsinn, einfach davon auszugehen, dass bei Gruppenfahrten grundsätzlich die Fahrer abgesprochen haben, den Sicherheitsabstand nicht einzuhalten. Wie kommt der Richter denn darauf ?
Was ist denn bei einem Konvoi z.B. bei einer Hochzeit ? Bleibt man da auch grundsätzlich auf seinem Schaden sitzen ? Das "Gruppengefühl" ist bei Autos dann wohl auch nur durch Unterschreitung des Sicherheitsabstandes möglich ?
Dieses Urteil macht Gruppenfahrten zu einem unkalkulierbarem finanziellen Risiko.
Quintessenz: Bei Unfall in der Gruppe ist man zufällig aufeinandergetroffen, die anderen fahren weiter....
Bei Verletzten geht das natürlich nicht, aber dann stellt sich mir die Frage, wie es dann aussieht. Zahlt dann die Versicherung auch die Kosten für Operationen etc nicht, mit der selben Begründung wie oben ?
Insgesamt ein fatales Urteil, dass den Versicherungen einen Freibrief in die Hand spielt. Toll, danke.
Dem ist nichts hinzuzufügen, genauso sehe ich das auch.
Dieses Urteil wurde wahrscheinlich von einem Richter gesprochen der noch nie auf einem Motorrad gesessen hat