Beiträge von Tracer Siggi
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Hat mittlerweile jemand diese Bügel montiert?
Gruß Siggi
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Sorry, wusste nicht das schon ein Thread diesbezüglich existiert.
Schönen Sonntag
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An alle Besitzer der original Yamaha Seitenkoffer

Schönen Sonntag
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Nach mehreren Versuchen habe ich diese Position für am besten befunden, kein Kopfnicken mehr.

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Zitat von EndressAlles anzeigen
Sollte sich der Unfall wie dargestellt ereignet haben, ist das Urteil falsch.
Es spielt für mich eine untergeordnete Rolle, ob in der Gruppe gefahren wurde oder nicht, wenn mir einer ins Heck knallt, dann will ich auch den Schaden ersetzt haben. Abgesehen von der Gruppenfahrt muss immernoch jeder für sich selbst entscheiden, ob der Sicherheitsabstand ausreichend ist.
Ausserdem empfinde ich es als absoluten Blödsinn, einfach davon auszugehen, dass bei Gruppenfahrten grundsätzlich die Fahrer abgesprochen haben, den Sicherheitsabstand nicht einzuhalten. Wie kommt der Richter denn darauf ?
Was ist denn bei einem Konvoi z.B. bei einer Hochzeit ? Bleibt man da auch grundsätzlich auf seinem Schaden sitzen ? Das "Gruppengefühl" ist bei Autos dann wohl auch nur durch Unterschreitung des Sicherheitsabstandes möglich ?
Dieses Urteil macht Gruppenfahrten zu einem unkalkulierbarem finanziellen Risiko.
Quintessenz: Bei Unfall in der Gruppe ist man zufällig aufeinandergetroffen, die anderen fahren weiter....
Bei Verletzten geht das natürlich nicht, aber dann stellt sich mir die Frage, wie es dann aussieht. Zahlt dann die Versicherung auch die Kosten für Operationen etc nicht, mit der selben Begründung wie oben ?
Insgesamt ein fatales Urteil, dass den Versicherungen einen Freibrief in die Hand spielt. Toll, danke.
Dem ist nichts hinzuzufügen, genauso sehe ich das auch.
Dieses Urteil wurde wahrscheinlich von einem Richter gesprochen der noch nie auf einem Motorrad gesessen hat -
OLG Frankfurt: Motorradfahren im Pulk kann zu Haftungsausschluß bei Verkehrsunfall führen
Von: RA Schlemm 9. September 2015 Abgelegt in: Motorrad-Urteile, Motorradrecht Hinterlasse einen Kommentar1.834 Abrufe
Der Fall:
Ein Motorradfahrer (Im folgenden als Kläger bezeichnet) fuhr zusammen mit 3 weiteren Motorradfahrern in einer Gruppe auf einer Landstraße. Der erste der Gruppe kollidierte in einer Kurve mit einem entgegenkommenden Fahrzeug. Der Kläger fuhr direkt dahinter und stürzte mit seinem Motorrad. Verursachung und Details dieses Sturzes konnten nicht aufgeklärt werden. Der Kläger erlitt bei dem Sturz erhebliche Verletzungen, sein Motorrad wurde vollständig beschädigt. Der hinter ihm fahrende Motorradfahrer kam ebenfalls zu Fall, der letzte Motorradfahrer der Gruppe konnte sich zwischen den rutschenden und liegenden Motorrädern ohne Sturz hindurchschlängeln. Der Kläger behauptete, dass er aufgrund der Kollision des ersten Motorrads sein Motorrad habe abbremsen müssen und noch rechtzeitig zum Stehen gebracht habe, als der hinter ihm in der Gruppe fahrende Motorradfahrer auf das Heck seines Motorrads aufgeprallt sei und ihn dabei mitgeschleppt habe.
Die Entscheidung:
Nachdem das Landgericht Darmstadt nach einer Beweisaufnahme (Zeugen; Sachverständiger) die Klage abgewiesen hatte, musste sich das OLG Frankfurt als Berufungsgericht mit dem Fall beschäftigen. Nach Auffassung des OLG habe die Beweisaufnahme ergeben, dass es in der Gruppe keine feste Reihenfolge gegeben habe und dass die Motorradgruppe einvernehmlich den erforderlichen Sicherheitsabstand nicht eingehalten habe. Offensichtlich wurde eine Geschwindigkeit von 60 km/h gefahren (ein Zeuge schilderte einen Abstand zum Vordermann von 5 m). Interessant ist die Einschätzung des Senats bezüglich Motorradfahrens in einer Gruppe, welche hier wörtlich wiedergegeben werden muss:
“Für den Senat stellt sich damit das durchaus im Straßenverkehr vertraute Bild dar, dass Motorradfahrer in einer Gruppe fahren, bei der alle den erforderlichen Sicherheitsabstand nicht einhalten und die Reihenfolge je nach Verkehrssituation und anderen Umständen wechseln kann.”
Im Endergebnis hat das OLG Frankfurt die Berufung zurückgewiesen mit der Argumentation, dass alle Beteiligten in der Gruppe einvernehmlich ein besonderes Risiko eingegangen seien, um das entsprechende Gruppenfahrgefühl zu erreichen. Es vertrat die Auffassung, dass jedem in der Gruppe die gleiche Situation hätte passieren können wie dem Kläger.
Quelle: OLG Frankfurt, Urteil vom 18. August 2015 – 22 U 39/14 –, juris
Fazit:
Diesseits ist (angesichts der Formulierung des vertrauten Bilds einer Motorradgruppenfahrt) nicht bekannt, ob unter den /Richtern des 22. Zivilsenats des OLG Frankfurts Motorradfahrer sind. Jedem versierten Motorradfahrer müsste bekannt sein, dass – nicht nur auch- sondern gerade bei einer Fahrt in einer Motorradgruppe besonders auf den Sicherheitsabstand geachtet werden muss. Im gegenständlichen Fall ist die Entscheidung angesichts des in der Beweisaufnahme sich ergebenden zu geringen Sicherheitsabstandes nicht zu beanstanden.
Quelle;http://lawbike.de/olg-frankfurt-motorrad…unfall-fuehren/ -
Zitat von HumungusAlles anzeigen
Habe die Ermax Tourenscheibe. Es zieht noch leicht am Helm und ich bin zufrieden damit. Welchen Helm hast du, in dem es hineinzieht? So einen suche ich. Meiner, XLITE ist mir zu dicht. Er läuft beim aufsetzen an und Visier ganz geschlossen fühle ich mich nicht besonders wohl. Habe es daher immer einen kleinen Spalt geöffnet. Kürzlich hat sich dann eine Wespe im Helm verfangen, konnte sie aber noch rechtzeitig entfernen.
Gegen das Beschlagen deines Visier's kannst du mithilfe eines Pinlock Visier Abhilfe schaffen.
Gibt's bei Tante Louis oder bei Polo.
Ich habe es bei meinem C3 eingebaut und bin sehr zufrieden.https://de.m.wikipedia.org/wiki/Pinlock-Visier

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Die Suche hat außer Hepco & Becker, SW-Mototech leider nichts gebracht.
Ich möchte mir die Sturzbügel von Givi montieren.
Gibt es diesbezüglich User die diese Bügel verbaut haben.
Bilder wären nicht schlecht
http://www.ebay.de/ulk/itm/321809513796
Gruß Siggi
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