Beiträge von trixi

    Bei meiner Grauen ist nix zu finden (bin auch mal mit dem Endoskop-Monitor unten entlang und in den Endtopf), werde aber den Vorschlag beherzigen und die Stelle mit Silikonspray vorbehandeln. Danke für den Tipp.

    Glückwunsch zu den ersten 30 km Michaela! Die Box macht schon was her, wertet die Sache psychologisch richtig auf. Mein Freundlicher ist bei so etwas eher ein "Stoffel"… da fall ich schon aus allen Wolken, wenns mal einen Gratis-Café gibt. Aber sonst ist der O.k. und solange er gute Preise macht und der Service stimmt.

    @quicksilver86
    Kann sein, dass der D603 passt Sven. Ich vermute auch, dass das der Grund für das Nachfogemodell ist. Ich habe heute bei Givi auch nach dem D603 gestöbert, leider waren keine Innenmaße für das SmartPhone genannt. Evtl. E-Mail -> @givi


    Der Lenkeinschlag ist nicht beeinträchtigt, auch werden keine Schalter (Blinker, Hupe etc.) aus Versehen betätigt. Bei den größeren Tankrucksäcken von Givi kann der EasyLock-Ring am Boden durch vorgebohrte Lochreihen versetzt werden, um sie auf die entsprechende Lenkersituation anzupassen.

    In diesem Fall hilft nur ein technisches Gutachten von deiner verunfallten MT-09. Diese Kosten würdest du wohl erst einmal vorstrecken müssen. Sollte der Gutachter zu dem Schluss kommen, ein technischer Defekt am ABS Bremssystem hätte vorgelegen, beweist das noch nicht den Umstand, dass ein normales Bremsmanöver damit nicht mehr möglich war. Weiteres kann nur durch die Vermessung und Dokumentation deiner Bremsspur am Unfallort durch die Polizei ermittelt werden (sofern vorhanden – ABS Bremsungen hinterlassen in der Regel keinen Abrieb, wäre also eine Spur vorhanden könnte dies als Nachweis für ein ABS-Versagen geführt werden, allerdings gilt dann auch eine Normalbremsung als erwiesen – Geschwindigkeit und Bremsweg geben weiteren Aufschluss). Bei Unfällen mit Personenschäden wird dies generell gemacht bzw. muss durchgeführt werden. Hierzu muss es ein Aktenzeichen geben bei der aufnehmenden Polizeidienststelle (vermutlich Neuperlach in deinem Fall). Im Prinzip ist dies zunächst nur ein Sammeln von Indizien. Gab es Unfallzeugen? All dies könnte das Puzzle zusammenfügen. Etwas anderes ist es sicher, technisches Versagen als für den Unfall ursächlich zu beweisen und auf dem Instanzenweg eine Kostenerstattungs-Forderung gegenüber dem Hersteller zu erstreiten. Im schlechtesten Fall sind auch die Kosten des Verfahrens von dir zu tragen (dazu gehören auch weitere Gutachten). Würde ich nur machen, wenn ich eine entsprechende Rechtsschutzversicherung hätte oder es aus Prinzip wollte und mir das Geld dafür egal wäre. Im anderen Fall könnte die gegnerische Versicherung die Schuldfrage des Pkw-Fahrers in Frage stellen und somit den scheinbar schon vorliegenden Rechtstitel nachträglich in Zweifel ziehen.


    Ich hatte vor einigen Jahren einen schweren Sturz wg. Lenkerschlagens mit der BMW GS 850. Ein Gutachten konnte keine eindeutige Ursache in Bezug auf bauart- oder zustandsbedingte Fehlerquellen feststellen. Vermutet wurde eine unterdämpfde Vordergabel rechte Seite (in dem Fall hätte bei gepflegtem Serviceheft der Händler die Haftung für seine Wartungsarbeiten). Mein Anwalt hat vom Verfahren gegen die BMW Niederlassung (Händler) aus Kostensicht abgeraten. Auch könne nicht eindeutig nachgewiesen werden ob eine mögliche einseitige Unterdämfung der Gabel, die Fahrweise, der Reifen oder der Straßenzustand zum Unfall geführt haben. Das muss in deinem Fall natürlich nicht so sein.


    Zur anderen Frage: ich habe von der Rückrufaktion durch das Forum erfahren, später durch die Presse und mein Händler hat es bestätigt. Ein Schreiben von Yamaha habe ich noch nicht erhalten. Aber meine Fahrzeug-Id.-Nr. ist auch betroffen.

    Wunderbar Pauli, nu ist dein Signatur-Spruch schon bei der ersten Tour Realität geworden. Danke für deinen amüsanten Bericht. Nur weiter so. :lol:


    Ich glaub die Orangenen neigen eher zum Wheelen :liar: … meine graue wollte kein Männchen machen trotz A-Modus und ordentlich Gas!


    Du erinnerst mich manchmal an den hier (nur weil heute Fasching ist):


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